Eingruppierung Chefarztsekretariat
#1

Einstufung Chefarztsekretariate

Wir sind in unserem Haus in die Stufe 6 eingruppiert.
Eine Höhergruppierung sei laut unserer Personalabteilung nicht möglich, da der TVöD auf Anfrage keine Höhergruppierung ermöglicht.
Wie sehen Sie das? 

Danke
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#2

"da der TVöD auf Anfrage keine Höhergruppierung ermöglicht."
Was ist gemeint? Der TVöD sieht für die Tätigkeit keine höhere Eingruppierung vor? Das kann zutreffend sein.

Es kommt auf die übertragenen Aufgaben an. Wenn diese tatsächlich zu einer höheren Entgeltgruppe führen, kann man diese durchsetzen. Erst durch geltend machen der höheren Bezahlung und wenn das nicht hilft durch begründete Klage.

Welche Entgeltgruppe haltet Ihr denn für zutreffend und warum? E6 ist erstmal nicht unplausibel.
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