Eingruppierung E8 / E9
#16

...ODER

man hat das vierzigste Lebensjahr vollendet (siehe § 3 Abs. 1 Buchst. a) der oben von mir genannten Anlage 3 zum BAT), dann entfällt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht.

Wissenswertes am Rande: § 3 Abs. 1 Buchst. d)
Das ist die sog. "Vorzimmer-Klausel" und hierdurch erklärt sich die oft sensationelle Eingruppierung von Vorzimmerdamen ohne Qualifikation, Ausbildung und Prüfung Icon_twisted
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#17

In diese Rubrik passt gerade genau meine Frage.

Wie verhält sich die Sache, wenn man den Eingruppierungsvorschriften des BAT-O obliegt. Meines Wissens gibt es hierzu im BAT-O keine Anlage 3, welche die Qualifizierungs- und Prüfungsregelungen beinhaltet?

Oder habe ich einfach Tomaten auf den Augen gehabt?

Freue mich auf Diskussionen Wink
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#18

(06.09.2011, 10:51)Domar schrieb:  Ist man in der 8 eingruppiert und sitzt man auf einer Stelle, die mit EG 9 eingruppiert ist, so bekommt man einen Zuschlag. Dieser steht im § 14 TvöD. Das sind dann noch mal 4,5 % von der EG 8 Bruttovergütung. Somit kann man auch auf der 9er Stelle sitzen bleiben. Zählt zumindest so für die Kommunen-West.

Falsch. Den Zuschlag gibt es, wenn man die höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend macht. Wenn man die dauerhaft macht, muß eingruppiert werden.
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#19

Gilt die Anlage 3 BAT für Kommunen in Nds. noch?

(08.09.2011, 18:11)Gast schrieb:  Wissenswertes am Rande: § 3 Abs. 1 Buchst. d)
Das ist die sog. "Vorzimmer-Klausel" und hierdurch erklärt sich die oft sensationelle Eingruppierung von Vorzimmerdamen ohne Qualifikation, Ausbildung und Prüfung Icon_twisted

Was verstehen die unter Spezialgebiet, gibt es dazu Erläuterungen? Fällt das Standesamt auch darunter, evtl. wegen der speziellen Ausbildung zur Standesbeamtin?

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#20

Moin!
So jetzt hole ich meinen alten Thread nochmal vor!
Also, in meiner ersten Ausführung war ein Fehler, insoweit dass ich und ein weiterer Kollege E8 erhalten und nur eine Kollegin E9. Wir haben vor nunmehr zwei Jahren einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt (aufgrund einer Stellenbeschreibung E9). Erst hieß es, es sein kein Problem (die persönlichen Voraussetzungen sind gegeben - 1x Lehrgang, 1x 4o. LJ.). Nach ständigem Nachfragen, vielen Vertröstungen, kam nunmehr die Aussage, dass eine Höhergruppierung nicht möglich sei. Die Stellen seien nur mit E8 bewertet (von einer kommunalen Bewertungsstelle (?), nach der sich unsere Behörde richten müsse). Dass die Kollegin E9 bekomme, sei quasi damals als der Beamte dort noch saß, falsch übernommen worden. Da könne man leider nichts machen. Es bleibt jetzt also so wie es ist, schriftlich haben wir immer noch nichts in der Hand. Was nun?
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#21

Hi.

Naja, wenn die Stelle mit EG 8 bewertet ist, dann sieht das wohl schlecht für euch / dich aus. Dass die eine Kollegin EG 9 bekommt hilft dir wenig, denn da greift der Grundsatz "Kein Recht um Unrecht".

Bleibt dir womöglich nur der Klageweg, aber davon rate ich ab. Es sei denn du bist dir wirklich sicher und hast einen sehr guten Fachanwalt für Arbeitsrecht auf dem Gebiet des TVöD.

Gruß
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#22

(08.08.2014, 15:03)keineAhnung schrieb:  Hi.

Naja, wenn die Stelle mit EG 8 bewertet ist, dann sieht das wohl schlecht für euch / dich aus. Das die eine Kollegin EG 9 bekommt hilft dir wenig, denn da greift der Grundsatz "Kein Recht um Unrecht".

Bleibt dir womöglich nur der Klageweg, aber davon rate ich ab. Es sei denn du bist dir wirklich sicher und hast einen sehr guten Fachanwalt für Arbeitsrecht auf dem Gebiet des TVöD.

Gruß

Hallo nochmal!
  D020 Dieser Fall ist leider nach wie vor nicht abgeschlossen! Nach weiteren Gesprächen mit der Personalabteilung haben wir nochmal unsere Tätigkeiten im Detail dargelegt. Unsere Personaler haben danach in der Region Stellenbeschreibungen von anderen Kommunen angefordert und das Ergebnis war, dass alle Kommunen (die mit unserer vergleichbar sind) auch E9 zahlen. Dennoch will man an unsere Stelle nicht dran, hier ist man der Auffassung, dass diese Tätigkeiten E8 entsprechen. Ich verstehe leider nicht, wieso die gleiche Tätigkeit unterschiedlich bewertet werden kann. Noch haben wir nichts schriftliches, aber was dann? Ich habe das Gefühl, dass hier eine Höhergruppierung einfach nicht gewünscht ist. Was können wir noch tun?
Danke für Eure Antworten!
Gruß
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#23

Klagen.
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#24

Vielleicht sind die Stellen in den anderen Kommunen nur deshalb EG 9, weil diese aus den alten BAT Zeiten so übergeleitet wurden. Wenn die Stelle nach BAT Vc mit Aufstieg nach Vb gewertet ist, dann bekommen neue Stelleninhaber nur die EG 8, alte Stelleninhaber mit Bestandschutz, die den noch zu BAT-Zeiten möglichen Bewährungsaufstieg in BAT Vb schon hinter sich gebracht haben, erhalten die (kleine) EG 9.

Das kommt ziemlich häufig vor. Daher kann es sehr wohl sein, dass eine gleiche Stelle in Nachbarkommunen noch nach EG 9 ausgewiesen sind.
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#25

Moin,
ich habe in letzter Stellenausschreibungen gesammelt, die auch mit E9 bewertet waren. Meistens steht ja leider die Fallgruppe nicht dabei, in einem Fall war es aber Vb Fallgruppe 1a BAT (E9). Auch in der Nachbarkommune wurde jemand mit E9 eingestellt: Also kann es ja nicht altes Recht sein. Allerdings habe ich auch Stellenangebote mit E8 gesehen.
LG
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#26

Dann kommt es wohl im Detail auf die genaue Ausgestaltung der Stelle an. Vielleicht sind in der EG 9-Stelle noch weitere Tätigkeiten enthalten, oder mit einer weitergehenden Verantwortung.
Gleichartige Stellen in verschiedenen Verwaltungen können bei Detailbetrachtung erhebliche Unterschiede haben.
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#27

(02.12.2015, 13:00)Gast schrieb:  Dann kommt es wohl im Detail auf die genaue Ausgestaltung der Stelle an. Vielleicht sind in der EG 9-Stelle noch weitere Tätigkeiten enthalten, oder mit einer weitergehenden Verantwortung.
Gleichartige Stellen in verschiedenen Verwaltungen können bei Detailbetrachtung erhebliche Unterschiede haben.

Hallo,
mal wieder ein kleiner Zwischenstand:
Wir haben immer noch keinen Bescheid!
Es wurde eine Stellenbeschreibung erstellt, die nun wohl nochmal zur Prüfung an den kommunalen Arbeitgeberverband geschickt werden soll. Leider können wir nicht erkennen, ob diese Stellenbeschreibung zum gewünschten Ergebnis führt.
Von den anderen E9-Kommunen haben wir zwischenzeitlich die Stellenbeschreibungen erhalten, diese werden jedoch von unserer Personalabteilung als "nicht zutreffend" und "zu hoch", "zu ausführlich" angesehen. Ich habe also nach wie vor das Gefühl, dass eine Höhergruppierung hier nicht erwünscht ist.
Und - die anderen Stellen beziehen sich auf genau unsere Tätigkeit (zu 100%).
Schönes Wochenende! Icon_sad
LG
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#28

Gibt es hier einen neuen Stand der Dinge?
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#29

Hallo!
Nein, leider ist hier immer noch nichts entschieden.
Sicher ist: ich kann einen Antrag aus E 9a stellen, bzgl. der rückwirkenden Zeit oder "große" E9 bzw. 9b hat sich noch nichts getan.
Danke der Nachfrage!
LG
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#30

Mittlerweile ist die Erfordernis des 40. Lebensjahres weggefallen.
Jedoch muss man nunmehr 20 Jahre im öffentlichen Dienst nachweisen.
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