Moin!
So jetzt hole ich meinen alten Thread nochmal vor!
Also, in meiner ersten Ausführung war ein Fehler, insoweit dass ich und ein weiterer Kollege E8 erhalten und nur eine Kollegin E9. Wir haben vor nunmehr zwei Jahren einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt (aufgrund einer Stellenbeschreibung E9). Erst hieß es, es sein kein Problem (die persönlichen Voraussetzungen sind gegeben - 1x Lehrgang, 1x 4o. LJ.). Nach ständigem Nachfragen, vielen Vertröstungen, kam nunmehr die Aussage, dass eine Höhergruppierung nicht möglich sei. Die Stellen seien nur mit E8 bewertet (von einer kommunalen Bewertungsstelle (?), nach der sich unsere Behörde richten müsse). Dass die Kollegin E9 bekomme, sei quasi damals als der Beamte dort noch saß, falsch übernommen worden. Da könne man leider nichts machen. Es bleibt jetzt also so wie es ist, schriftlich haben wir immer noch nichts in der Hand. Was nun?
Hi.
Naja, wenn die Stelle mit EG 8 bewertet ist, dann sieht das wohl schlecht für euch / dich aus. Dass die eine Kollegin EG 9 bekommt hilft dir wenig, denn da greift der Grundsatz "Kein Recht um Unrecht".
Bleibt dir womöglich nur der Klageweg, aber davon rate ich ab. Es sei denn du bist dir wirklich sicher und hast einen sehr guten Fachanwalt für Arbeitsrecht auf dem Gebiet des TVöD.
Gruß
Vielleicht sind die Stellen in den anderen Kommunen nur deshalb EG 9, weil diese aus den alten BAT Zeiten so übergeleitet wurden. Wenn die Stelle nach BAT Vc mit Aufstieg nach Vb gewertet ist, dann bekommen neue Stelleninhaber nur die EG 8, alte Stelleninhaber mit Bestandschutz, die den noch zu BAT-Zeiten möglichen Bewährungsaufstieg in BAT Vb schon hinter sich gebracht haben, erhalten die (kleine) EG 9.
Das kommt ziemlich häufig vor. Daher kann es sehr wohl sein, dass eine gleiche Stelle in Nachbarkommunen noch nach EG 9 ausgewiesen sind.
Moin,
ich habe in letzter Stellenausschreibungen gesammelt, die auch mit E9 bewertet waren. Meistens steht ja leider die Fallgruppe nicht dabei, in einem Fall war es aber Vb Fallgruppe 1a BAT (E9). Auch in der Nachbarkommune wurde jemand mit E9 eingestellt: Also kann es ja nicht altes Recht sein. Allerdings habe ich auch Stellenangebote mit E8 gesehen.
LG
Dann kommt es wohl im Detail auf die genaue Ausgestaltung der Stelle an. Vielleicht sind in der EG 9-Stelle noch weitere Tätigkeiten enthalten, oder mit einer weitergehenden Verantwortung.
Gleichartige Stellen in verschiedenen Verwaltungen können bei Detailbetrachtung erhebliche Unterschiede haben.
Gibt es hier einen neuen Stand der Dinge?
Hallo!
Nein, leider ist hier immer noch nichts entschieden.
Sicher ist: ich kann einen Antrag aus E 9a stellen, bzgl. der rückwirkenden Zeit oder "große" E9 bzw. 9b hat sich noch nichts getan.
Danke der Nachfrage!
LG
Mittlerweile ist die Erfordernis des 40. Lebensjahres weggefallen.
Jedoch muss man nunmehr 20 Jahre im öffentlichen Dienst nachweisen.