Eingruppierung EG 10 Stellenbeschreibung IT
#1

Tach auch zusammen,

"leider" mischt sich zur Zeit die KGST in unserem Laden ein und ich soll meine eigene Stelle schon "wieder" Beschreiben, damit diese dann extern Bewertet werden kann. 
Ist schon komisch, dass das der Arbeitnehmer selber machen soll und nicht die "geschulte Personalabteilung" - aber nagut.

Meine Frage ist nun, hat jemand eine Internetseite in dem es Bespielbeschreibungen für eine IT Second Level Stelle
oder Systemadministrator oder Netzwerkadmin gibt?

Es geht ja darum, die Stelle zu Beschreiben und nicht meine Person (wie mir immer wieder versichert wird) ;-)
Auch wenn ich alle drei Stellen in meiner Person vereine ;-) Wird die Stellenbeschreibung wohl nicht so aussehen. 

Ich habe keine Ahnung von "unbestimmten Rechtsbegriffen" oder Bewertenden Ausdrücken und Superlativen die in einer Stellenbeschreibung nicht enthalten sein dürfen.
Ich habe auch keine Ahnung welche Begriffe enthalten sein müssen, damit eine Stelle von EG 9c auf EG oder gar EG 11 gestuft werden müsste. 

Daher, wenn es jemanden gibt der in diesem Bereich eine fertige Beschreibung hätte bzw. weiß wo man diese finden könnte, wäre ich sehr dankbar. 
Ich will ja schließlich das "Rad" nicht noch einmal erfinden müssen :-)

Beste Grüße 
SYS99
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#2

Da jeder Arbeitsplatz anders gestrickt ist, hilft Dir das nicht weiter. Abgesehen davon, daß Du doch wissen musst, was für Tätigkeiten Dir übertragen wurden bzw. derjenige, der sie übertragen hat, muß es wissen.
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#3

(04.03.2024, 15:13)Gast schrieb:  Da jeder Arbeitsplatz anders gestrickt ist, hilft Dir das nicht weiter. Abgesehen davon, daß Du doch wissen musst, was für Tätigkeiten Dir übertragen wurden bzw. derjenige, der sie übertragen hat, muß es wissen.

Ähhh...?
Nein, der Arbeitsplatz eines Systemadministrators ist in den meisten Fällen (sofern Stationär und nicht mobil) recht Identisch. 
Als Beispiel : Konfiguration, Installation und Wartung von Hard- und Software 

Es wird ja wie gesagt nicht meine Arbeit bewertet oder beschrieben, sondern eine Stelle. Und nein, derjenige weiß es auch nicht, sonst hätte ich jetzt  ja nicht das Dilemma.

Es geht ja hauptsächlich um die Sprache bzw. Begrifflichkeiten und nicht um den Inhalt, da hast Du recht, den kenne ich :-) ... oder sollte ich kennen  Icon_cheesygrin
Wie ich oben ja schon geschrieben habe, ein falsch gewähltes Wort kann schon zu einer Abwertung der Stelle führen. Das möchte ich verhindern!!!
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#4

Thema hat sich erledigt, habe eine sehr gute Seite vom Bund gefunden. Dort sind alle Formulierungsmöglichkeiten gegeben.

Kann geschlossen werden !
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#5

Wie lautet denn die Seite (der Link)?
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#6

Wie lautet denn "eine sehr gute Seite vom Bund"? Denke der Link würde auch weiteren Usern helfen. Wahrscheinlich wird diese Person selbst sich nicht mehr melden, aber vielleicht kennt ja jemand anders den angedeuteten Link und wird ihn freundlicherweise nachliefern.
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#7

Vermutlich ist diese Seite gemeint:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...l_III.html

Zu beachten sind dabei die Unterschiede zwischen TV-L und TVöD (Bund).
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