Eingruppierung / Einstufung TVL
#1

Guten Tag,
ich bin nur Gast und versuche auf diesem Weg vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Der konkrete Fall ist dieser:
Am 01.07.2010 habe ich als Sekretärin im öffentlichen Dienst BW angefangen. Eingruppiert wurde ich in Gruppe 5 Stufe 2.
Durch eine Neubewertung der Sekretariatsstelle war es möglich in die Gruppe 6 zu wechseln, allerdings dann mit einem Neubeginn der Stufenlaufzeit. Nach einer sog. Beratung durch das LBV habe ich den Wechsel beantragt. Neue Gruppe 6 Stufe 2.
Im Jahr 2012 wurden neue Sekretärinnen eingestellt mit der Gruppe 6 Stufe 3!
Auf Nachfrage in der Personalabteilung wurde festgestellt, dass in meinem konkreten Fall bei Einstellung ein Fehler unterlaufen ist, denn ich hätte gleich mit Gruppe 5 Stufe 3 beginnen können. Es tut allen furchtbar leid, aber ich kann für maximal 6 Monate (also rückwirkend nur bis Juli 2012 - festgestellt im Januar) einen finanziellen Ausgleich erhalten. Soweit in Ordnung.
Jetzt ist es aber so, dass meine Stufenlaufzeit am 01.07.2012 beginnt. Ein Aufstieg in Gruppe 6 Stufe 4 also erst zum 01.07.2015 erfolgt. Die über 2 Jahre nach mir eingestellten Kolleginnen werden also VOR mir in die nächste Stufe rutschen.
Meines Erachtens müsste doch die Stufenlaufzeit so gestellt werden, wie als wenn es von Beginn an korrekt gewesen wäre. In meinem Fall also Gruppe 6 STufe 4 ab dem 01.07.2013.

Jetzt meine Fragen:

stimmt das? Und wenn ja, wo kann ich das nachlesen (bzw. vorlegen)?

Wenn es nicht stimmt, weiß ich zumindest, dass ab Stufe 3 die Stufenlaufzeit bei entsprechender Leistung (ist schriftlich verbrieft) verkürzt werden kann. Wer muss das Beantragen, und wer genehmigen.

Ich hoffe ich habe nicht zu verworren geschrieben. Hat jemand eine Ahnung, oder kann mir sagen an wen ich mich wenden kann?

Herzlichen Dank
MUROL
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#2

Also: Ich würde sagen, dass vorerst zu prüfen ist, warum die Neubewertung erfolgt ist. Hat sich das Aufgabengebiet geändert? Wenn dieses der Fall gewesen ist, dann dürfte die Stufenlaufzeit auch ab dem Zeitpunkt beginnen. Wenn sich das Aufgabengebiet nicht geändert hat, wärest Du meiner Meinung so zu stellen, als ob Du ab 01.07.2010 in die EG 6 eingruppiert gewesen wärst. Die Stufe richtet sich ja nach Deiner einschlägigen Berufserfahrung und wenn diese 1 Jahre beträgt, dann eben in die Stufe 2. Nach der Stufenlaufzeit ab 01.07.2012 in die Stufe 3 und ab 01.07.2015 in die Stufe 4.
Aufgrund der Ausschlussfrist im TVöD erhälst Du aber nur 6 Monate rückwirkend eine Nachzahlung, es sei denn, Du hast Deinen Anspruch vorher schriftlich geltend gemacht.
Du solltest Dich nicht mit dem Fall Deiner Kollegin beschäftigen. Der Sachverhalt könnte ganz anders sein. Die einschlägige Berufserfahrung am Beginn des Arbeitsverhältnisses ist ausschlaggebend.
Grüße Fränklin
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