Eingruppierung Heimleitung Pflegeeinrichtung TVöD
#1

Hallo zusammen,

ich arbeite als Heim- und Pflegedienstleitung in Vollzeit in einer kommunalen Pflegeeinrichtung und bin in P15/TVÖD eingruppiert (Ausbildung als Altenpflegerin). Würde ich die Heimleitung in Vollzeit übernehmen und eine neue Pflegedienstleitung einstellen, würde ich lt. der Angaben vom Arbeitgeber in die EG11 rutschen. Die neue Pflegedienstleitung wäre in der P15 eingruppiert. Was bedeutet, als Heimleitung mit mehr Verantwortung würde ich weniger als die Pflegedienstleitung verdienen. Wäre diese Vorgehensweise rechtens? Ist es nicht so, dass für alle Beschäftigten in der Pflege, einschließlich der Heimleitung, die Pflegetabelle des TVöD gilt?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Ergotherapie in der Pflegeeinrichtung
- Haustechniker in einer Pflegeeinrichtung
- Eingruppierung für Pflege, TVöD - B, oder TVöD - P


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst