Eingruppierung IT - Kommune
#1

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf die Eingruppierung eines Mitarbeiters der als Teamleiter in der IT tätig ist.

In der Entgeltordnung steht auf der Seite 71 (Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik):

Entgeltgruppe 11

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere
Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)

Liege ich hier richtig, wenn die Stelle des Teamleiters aktuell mit E10 bewertet ist, dass dies falsch ist und die Stelle nach E11 bewertet sein müsste? Der Teamleiter hat 11 Mitarbeiter unter sich, denen er gegenüber natürlich Anweisungen gibt und somit eine fachliche Weisungsbefugnis ausübt?

LG
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#2

Ja, das sehe ich auch so.

Bei 11 Mitarbeitern kann man dann m.E. auch mal einen Blick in die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 12 werfen...
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