13.03.2025, 16:14
Hallo, ich bin Kassenverwalter einer kleineren Gemeindeverwaltung und lt. Dienstanweisung gleichzeitig Verwalter der Vollstreckungsbehörde (Mahnungen, Pfändungsaufträge, Insolvenzverfahren). Aktuelle Eingruppierung in EG 8. Braucht es für eine Höhergruppierung in 9a eine Bewertung der Stelle oder ist es durch Abschnitt XIII automatisch geregelt?
Vielen Dank für Antworten.
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