Eingruppierung Leiter Standesamt
#1

Hallo,

ich bin Leiter des Standesamtes eines ca. 40000 Einwohner umfassenden Standesamtsbezirks. Aufgrund Personalmangel soll eine Höhergruppierung meiner 3 MA erfolgen in die 9a, meine dauerhafte Stellvertretung soll eine 9b erhalten. Die Leiterposition soll in die 9c eingruppiert werden.

Findet keine deutlichere Differenzierung zur Leitungstätigkeit statt, wenn alle Kollegen bereits eine EG 9... haben? Kann mir jemand weiterhelfen?

MfG
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#2

Es gibt keine tarifliche Regelung, wonach Beschäftigte mit Leitungsfunktion höher eingruppiert sind als deren Mitarbeiter.
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#3

Es ist ja auch nur Zufall, dass die Gruppen E9a, E9b und E9c sind. Man hätte sich auch zu E9, E10 und E11 machen können und die weiteren Gruppen dann nach oben schieben.

Daneben gilt auch das in der ersten Antwort korrekt beschriebene. Es kann auch sein, dass Leitung und unterstellte die gleiche Eingruppierung haben.
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#4

Danke euch für die Info
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