13.08.2024, 17:35
Hallo,
ich bin Leiter des Standesamtes eines ca. 40000 Einwohner umfassenden Standesamtsbezirks. Aufgrund Personalmangel soll eine Höhergruppierung meiner 3 MA erfolgen in die 9a, meine dauerhafte Stellvertretung soll eine 9b erhalten. Die Leiterposition soll in die 9c eingruppiert werden.
Findet keine deutlichere Differenzierung zur Leitungstätigkeit statt, wenn alle Kollegen bereits eine EG 9... haben? Kann mir jemand weiterhelfen?
MfG
ich bin Leiter des Standesamtes eines ca. 40000 Einwohner umfassenden Standesamtsbezirks. Aufgrund Personalmangel soll eine Höhergruppierung meiner 3 MA erfolgen in die 9a, meine dauerhafte Stellvertretung soll eine 9b erhalten. Die Leiterposition soll in die 9c eingruppiert werden.
Findet keine deutlichere Differenzierung zur Leitungstätigkeit statt, wenn alle Kollegen bereits eine EG 9... haben? Kann mir jemand weiterhelfen?
MfG