25.04.2022, 15:16
Es wird nach TV-V bezahlt, aber in der Bewerbung soll die Brutto-Jahresgehaltsvorstellung genannt werden. Aufgaben sind: Betreuung der Kunden, Bearbeitung Überwachung der offenen Beträge, Mahnschreiben, Vorbereitung und Einleitung des Zählersperr- und entsperrvorgangs, Insolvenzanmeldungen. Ich bin seit fast 20 Jahren mit diesem Thema beschäftigt, allerdings in einer Kanzlei und nicht bei einem Versorgungsbetrieb. Welche Eingruppierung käme in Frage nach der ich meine Gehaltsvorstellungen richten kann? Möchte nicht zu hoch pokern, aber zu wenig wäre ja auch blöd. Ist TV-V 7 realistisch?