Eingruppierung Reinigungskraft
#1

Hallo,
 vllt kann mir/uns jemand helfen....
Meine Kollegin und ich haben neben den regulären Reinigungsaufgaben, noch die Aufgabe das VG-Gebäude zu "sichern".
Sprich wir überprüfen tägliche alle Fenster und Türen ob diese verschlossen sind. Nach unserer getanen Arbeit schließen wir das Gebäude ab und schalten die Alarmanlage "scharf".
Ist eine Eingruppierung von E2 in E3 möglich?
Gruß aus RLP
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#2

Ich glaube nicht, dass dafür Entgeltgruppe 3 in Frage kommt. Dafür bräuchte es eine Einarbeitungszeit von 4-6 Wochen, was hier vermutlich nicht der Fall ist, oder?
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#3

Tatsächlich gab es eine kurze Info so wird´s gemacht, Punkt. 
Keine Notfallnummern oder sonstige Erklärung bei Problemen.
Schade, viel Verantwortung die da auf uns sitzt .... als einfache Reinigungskraft, die auch nur als solche behandelt wird.
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#4

Welcher Tarifvertrag?

Fraglich. Die notwendige Einweisung für die Prüfung, ob Fenster und Türen verschlossen sind und Alarmanlage einschalten dürfte recht kurz sein.
Nur wenn man schon vorher quasi an der Grenze zur E3 war, könnte es dahin führen.

Zu den Voraussetzungen im TVöD hat das BAG in dieser Entscheidung https://www.bundesarbeitsgericht.de/ents...zr-317-22/ erläutert. Siehe Randnummer 17 folgende.

Man kann es trotzdem versuchen. Je nach dem, wie der Arbeitgeber aufgestellt ist, mag er sich zu Gunsten der Beschäftigten irren und von einer E3 ausgehen oder in der Gesamtschau eine E3 sehen.
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#5

Tarifvertrag: TVöD VKA

Danke für die Hilfe
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