Hallo,
weiß jemand, ob es eine gesetzliche Richtlinie gibt, auf die ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber berufen kann, dass ein Sozialpädagoge/Sozialpädagogin in der Betreuung von Geflüchteten nach S12 TvöD SuE bezahlt wird?
Dankeschön
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Moin,
ein tarifrechtlicher Anspruch wird im Tarifvertrag und nicht im Gesetz geregelt. Die Anwendung ob und wie ein Tarifvertrag anzuwenden ist, ergibt sich daraus, ob eine Tarifbindung besteht. Diese kann daraus entstehen, dass die Arbeitgeberin Mitglied einer Tarifvertragspartei ist und den Tarifvertrag für die Beschäftigten anwendet. Daneben kann die Anwendung eines Tarifvertrages oder Teile daraus arbeitsvertraglich vereinbart sind. Darüber ist im Sachverhalt keine Darstellung enthalten.
Selbst wenn ein Anspruch auf eine Eingruppierungsfeststellung nach dem TVöD besteht, reicht die Beschreibung "Betreuung von Geflüchteten" nicht aus um eine Eingruppierung festzustellen.
Viele Grüße
1887
Bei der Eingruppierung kommt es immer auf die tatsächlich übertragenen Tätigkeiten an. Die Beispiele sind nur Headlines aus Stellenanzeigen, das heißt nicht detailliert genug. Innerhalb dieser Überschriften können die tatsächlichen Aufgaben sehr unterschiedlich sein.