Hallo,
ich arbeite im Sozialamt als Sachbearbeiterin für die Asylbewerberleistungen.
Eingruppiert bin ich in die 9a TVöD.
Alle Mitarbeiter bei uns im Sozialamt = Grusi, HzL, AsylbLG erhalten die 9a.
-> alle kein Hochschulstudium, Bachelor ...
Ist die Eingruppierung rechtens?
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Man ist nach den übertragenen Tätigkeiten stets korrekt eingruppiert.
Was der Bezug auf Hochschulstudium oder Bachelor mit EG9a zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
Bachelor oder Studium ist für 9a keinerlei Voraussetzung.
Worauf bezieht sich denn Deine Nachfrage?
Ach so, ja, mein Fehler.. nicht bis zu Ende gedacht.
Wir streben eine Höhergruppierung in die 9c an.
Grundsätzlich wird die Arbeitsbewertung einer SB wohl auch dort gesehen. Nun lese ich aber permanent, dass zB ein Studium als persönliche Voraussetzung notwendig ist.
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Wenn Dir Tätigkeiten, welche zu einer Eingruppierung in die 9c führen, übertragen wurden, dann würde, bei fehlender persönlicher Voraussetzung in der Person, eine EG darunter eingruppiert.
Somit würde dann die EG 9b die passende sein.
Ich wüßte nicht, was daran nicht rechtens sein sollte.
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(23.07.2024, 07:12)Gast schrieb: Ich wüßte nicht, was daran nicht rechtens sein sollte.
Wer hat denn was über „nicht rechtens“ geschrieben?
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(19.07.2024, 09:37)Gast schrieb: Hallo,
ich arbeite im Sozialamt als Sachbearbeiterin für die Asylbewerberleistungen.
Eingruppiert bin ich in die 9a TVöD.
Alle Mitarbeiter bei uns im Sozialamt = Grusi, HzL, AsylbLG erhalten die 9a.
-> alle kein Hochschulstudium, Bachelor ...
Ist die Eingruppierung rechtens?
Die TE.
Hervorhebung durch mich.