"werden Schulhausmeister nach TVÖD-V bezahlt?"
Kommt darauf an. Die meisten fallen unter den TVöD. Wenn der Arbeitgeber nicht unter den TVöD fällt bzw. wenn im Arbeitsvertrag nicht der TVöD vereinbart ist, dann nicht. Schulhausmeister in den Stadtstaaten fallen unter TV-L. Schulhausmeister privater Schulen ggf. unter andere Regelungen.