Eingruppierung Schulhausmeister
#1

Hallo zusammen,
ich bin Tischler mit 3 jähriger Ausbildung und soll nun als Schulhausmeister in Berlin in die EG 4 Fallgruppe 1 eingestuft werden. Ich bin von der EG 5 ausgegegangen, aber mein Abschluss wird nicht anerkannt. Begründet wird das damit, dass der Beruf des Tischlers für den Posten als Hausmeister nicht einschlägig ist, Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichtes vom 18.08.2016. Gibt es dennoch die Möglichkeit mich in die EG 5 einzugruppieren, denn auch in den aktuellen Stellenausschreibungen zu Hausmeisterstellen wird der Tischler immer Handwerksberuf  als Anforderung benannt.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Gruß Ulrich
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#2

Findet der TV-L oder TvöD (VKA) Anwendung?

Wenn der Arbeitgeber will gibt es einige Möglichkeiten. Wenn er nicht will wäre es im TV-L wohl schwierig. Im TVöD (VKA) wäre m.E. dagegen eine E5 geboten.
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#3

Berliner Schulhausmeister arbeiten nach TV-L.

Ich finde schon eine 5 zu niedrig! Bei dem Gemanage und dem Schreibkram was die mittlerweile machen. Auch hier wird es durch Schulneubau und Schulrenovierung mehr Arbeit. Da hilft auch eine Verwaltungsleitung nichts, wenn am Tag 10 Firmen kommen... Ich bin eine Verwaltungsleitung an einer berliner Schule und sehe deutlich das Problem!

Ich plädiere für eine E7, mindestens aber für eine E6 für Schulhausmeister!
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