20.06.2018, 10:06
Hallo zusammen,
ich bin Tischler mit 3 jähriger Ausbildung und soll nun als Schulhausmeister in Berlin in die EG 4 Fallgruppe 1 eingestuft werden. Ich bin von der EG 5 ausgegegangen, aber mein Abschluss wird nicht anerkannt. Begründet wird das damit, dass der Beruf des Tischlers für den Posten als Hausmeister nicht einschlägig ist, Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichtes vom 18.08.2016. Gibt es dennoch die Möglichkeit mich in die EG 5 einzugruppieren, denn auch in den aktuellen Stellenausschreibungen zu Hausmeisterstellen wird der Tischler immer Handwerksberuf als Anforderung benannt.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Gruß Ulrich
ich bin Tischler mit 3 jähriger Ausbildung und soll nun als Schulhausmeister in Berlin in die EG 4 Fallgruppe 1 eingestuft werden. Ich bin von der EG 5 ausgegegangen, aber mein Abschluss wird nicht anerkannt. Begründet wird das damit, dass der Beruf des Tischlers für den Posten als Hausmeister nicht einschlägig ist, Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichtes vom 18.08.2016. Gibt es dennoch die Möglichkeit mich in die EG 5 einzugruppieren, denn auch in den aktuellen Stellenausschreibungen zu Hausmeisterstellen wird der Tischler immer Handwerksberuf als Anforderung benannt.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Gruß Ulrich