Wir haben eine computergesteuerte Heizungs- und Lüftungsanlage mit Einzelraumregelung. Haben wir damit schon einen Anspruch auf Endgeldgruppe 7?
Ja, das hat bei mir auf jeden Fall gereicht, wichtig ist, dass man verschiedene Kreise separat steuern kann.
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(11.09.2024, 11:32)Gast schrieb: Wir haben eine computergesteuerte Heizungs-und Lüftungsanlage mit Einzelraumregelung. Haben wir damit schon einen Anspruch auf Endgeldgruppe 7?
In den Eingruppierungsregelungen dazu steht:
Zitat:Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit sich aufgrund erhöhter technischer Anforderungen erheblich aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt. (Eine erhebliche Heraushebung aufgrund erhöhter technischer Anforderungen liegt vor, wenn die Schulhausmeisterin oder der Schulhausmeister elektronische Schließ-, Alarm-, Brandmeldeanlagen oder Anlagen der Gebäudeleittechnik mit erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Steuerung eigenverantwortlich zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren hat.)
Anmerkung: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022 (Aktenzeichen 4 AZR 354/2) ist es nicht erforderlich, dass der Schulhausmeister mehr als eine der genannten Anlagen bedient, überwacht und konfiguriert.
siehe
hier.
Da steht nichts von Heizung direkt. Wenn sie in der Gebäudeleittechnik mit anderen enthalten ist, evtl. schon.
Ich habe über den Klageweg meine E 7 bekommen. Die Heizung zählt zur Gebäudeleittechnik. Vor allem wer außer dem Hausmeister bedient denn diese Technik ? Keiner, und der Richter beim Arbeitsgericht sah das auch so und egal was ich noch bediene oder ( konfiguriere) , für ihn war die Steuerung der Heizung ausschlaggebend. Ich habe auch noch die elektronische Schließanlage, die nur ich programmiere und entsprechend zuweise. Das spielt auch mit in die E 7
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(14.01.2025, 14:18)Gast schrieb: Ich habe über den Klageweg meine E 7 bekommen. Die Heizung zählt zur Gebäudeleittechnik. Vor allem wer außer dem Hausmeister bedient denn diese Technik ? Keiner, und der Richter beim Arbeitsgericht sah das auch so und egal was ich noch bediene oder ( konfiguriere) , für ihn war die Steuerung der Heizung ausschlaggebend. Ich habe auch noch die elektronische Schließanlage, die nur ich programmiere und entsprechend zuweise. Das spielt auch mit in die E 7
Interessant. Ist das Urteil veröffentlicht worden? Dann würde mich das Gerichts und das Az. sehr interessieren…
Das ist sogar vom BAG geklärt: BAG Urt. v. 23.2.2022 – 4 AZR 354/21
"(a) Zur Leittechnik gehören alle Informationen verarbeitenden und steuernden Einrichtungen, die der automatischen Führung von technischen Anlagen dienen (vgl. Duden Das gr. Wörterb. d. dt. Sprache, 3. Aufl., Stichwort: „Leittechnik“). Unter Gebäudeleittechnik sind die Einrichtungen zu verstehen, mit der technische Gebäudeausrüstungen – wie etwa zentrale Heizungs- und Lüftungssysteme, Licht- und Beschattungsanlagen – im Wege der Gebäudeautomation über ein Anwendungsprogramm softwaregesteuert zentral überwacht und gesteuert werden können. Nach den Feststellungen des LAG werden die Heizungs- und Lüftungsanlage des Schulgebäudes und der Sporthalle zentral von einem softwarebasierten System über die im Gebäude verteilten Regelungsmodule gesteuert und überwacht."
Ansonsten findet sich in der aktuellen öAT [öAT 2024, 73ff.] ein Aufsatz zum Thema der den Stand gut beschreibt und einige Rechtsprechung referenziert: Müller: Eingruppierung der Hausmeister: Aktuelles aus der Rechtsprechung
Ob das Urteil veröffentlicht wurde weiß ich nicht. War das Arbeitsgericht Braunschweig. Habe gute Unterstützung durch die Verdi gehabt. War im Jahr 2022
Hallo,
wir Schulhausmeister stehen auch gerade vor dem Problem eine
Höhergruppierung zu rechtfertigen.
Besteht die Möglichkeit sich PM auszutauschen? Wir kommen aus der Nachbarschaft :-)
Besteht die Möglichkeit den Artikel [öAT 2024, 73ff.] kostenlos zu lesen?
LG
"Besteht die Möglichkeit den Artikel [öAT 2024, 73ff.] kostenlos zu lesen?"
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