Eingruppierung, Stufenanpassung nach Arbeitgeberwechsel
#1

Hallo,

ich beabsichtige meinen Arbeitgeber zu wechseln. Derzeit befinde ich mich in der Entgeltgruppe E8 Stufe 6 über den TVöD. Der neue Arbeitgeber wird mich wahrscheinlich mit meiner Ausbildung in Entgeltgruppe E5 eingruppieren.

Nun meine Frage: Meine jetzige 21-jährige Dienstzeit kann mir doch mein neuer Arbeitgeber (auch TVöD) anrechnen. Welche Stufe wäre dann maximal möglich? Ist das Ermessenssache des neuen Arbeitgebers oder beruft sich das auf die vorherige Dienstzeit als "Berufserfahrung".

Ich wäre um eine Antwort sehr dankbar!
Zitieren
#2

Die Eingruppierung richtet sich doch nach dem Charakter der zu besetzenden Stelle. Dort wird ja dann auch festgelegt, welche Qualifikation nötig ist.
Sofern Deine bisherige Arbeit irgendwie mit der Neuen zusammenpasst, sollten die Jahre in der Stufenfestlegung Berücksichtigung finden. Wenn Du aber z.B. vorher Politesse warst und nun Hausmeister(in) wirst könnte das mit der anzurechnenden Berufserfahrung n bissel eng werden.
Zitieren
#3

Danke für die Antwort.

Ich war jetzt die letzten 13 Jahre Sachbearbeiter in der Verwaltung ohne AL1, seit wenigen Monaten nochmals ein Aufstieg zum Sachgebietsleiter. Beim neuen AG wäre ich wieder Sachbearbeiter. Die beiden Bereiche sind aber nicht identisch, eher ähnlich. "Mitarbeiter Hauptverwaltung"
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Inflationsausgleich bei Arbeitgeberwechsel
- Eingruppierung nach Elternzeit
- Eingruppierung nach KGSt


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers