21.11.2022, 16:55
Wir sind ein Versorgungsbetrieb (Strom, Wasser usw.) und haben eine Mitarbeiterin, die keine Berufsausbildung besitzt und im Büro Innendienst in EG 5 eingesetzt ist. Sie soll nun eine Mutterschutzvertretung für ein Jahr für eine Kollegin ausüben, die derzeit in EG 8 TVöD eingruppiert ist.
Ich habe nun zwei Meinungen vorliegen, einmal wird sie für die Zeit der Vertretung eine EG niedriger also nach EG 7 bezahlt. Die zweite Meinung ist, da wir ein Versorgungsbetrieb sind und für die nach den Vorbemerkungen Nr. 5 Buchst. d zum TVöD keine Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht, ist sie für die Zeit der Vertretung nach EG 8 TVöD zu entlohnen.
Was stimmt nun?
Ich habe nun zwei Meinungen vorliegen, einmal wird sie für die Zeit der Vertretung eine EG niedriger also nach EG 7 bezahlt. Die zweite Meinung ist, da wir ein Versorgungsbetrieb sind und für die nach den Vorbemerkungen Nr. 5 Buchst. d zum TVöD keine Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht, ist sie für die Zeit der Vertretung nach EG 8 TVöD zu entlohnen.
Was stimmt nun?