Höhergruppierung ohne Ausbildung in der Verwaltung
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Eingruppierung.
Ich bin gelernte Bankkauffrau, bin aber schon seit 2007 in der Verwaltung einer Kommune tätig.
Mein Aufgabenbereich umfasst eigenverantwortlich das Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt, Sozialamt und Gewerbeamt.
Mein Arbeitgeber hat mich aufgeklärt, dass eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 (ich bin momentan in 7) nicht möglich ist, da ich keine abgeschlossene Ausbildung in der Verwaltung habe.
Ich habe gegoogelt, dass meine langjährige Erfahrung in dem Bereich eine Höhergruppierung möglich macht, da diese vielen Jahre anerkannt werden.
Ist dies richtig?
Vielen Dank im Voraus.
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#2

Zum einen ist zu klären, auf welcher Basis die Eingruppierung in die E7 erfolgte. Zum anderen, ob die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift.
Daneben ist noch zu klären, ob tatsächlich Aufgaben nach E8 übertragen wurden.

Soweit allerdings die Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in die E8 entgegensteht, würde man stattdessen eine Zulage bekommen.
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