Hallo zusammen,
bin seit 1 Jahr bei einem örtlichen Energieversorger mit der EG10 eingestellt. Heute habe ich zufällig die alte interne Stellenausschreibung für meine Stelle gefunden, wo als Gehalt EG11 angegeben ist. Kann ich in diesem Fall einen Antrag auf die Höhergruppierung stellen? Vielen Dank.
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist da nicht vorgesehen. Soweit diese Stellenbeschreibung vollständig den dir übertragenen Aufgaben entspricht solltest du prüfen ob du ggf. zu niedrig eingruppiert bist. Wenn du zu dem Ergebnis kommst, dann solltest du schriftlich die Bezahlung nach E11 und die Nachzahlung für die letzten 6 Monate einfordern. Der Anspruch ist dabei genau zu beschreiben, um tatsächlich die tarifliche Ausschlussfrist zu unterbrechen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nur wie kann ich überprüfen, ob ich zu niedrig eingruppiert bin? Alle Aufgaben aus der Stellenausschreibung erfülle ich zurzeit.
Im ersten Schritt klären was die wahrzunehmenden Aufgaben sind. (Hast du dazu etwas schriftliches bekommen? Was steht im Arbeitsvertrag? Wir ist der Arbeitgeber der Pflicht gemäß Nachweisgesetz nachgekommen? Hat man dir eine Arbeitsplatzbeschreibung ausgehändigt?
Was ist der Status der alten Arbeitplatzbeschreibung und hat man dir die Aufgaben so übertragen (einschließlich übereinstimmende Zeitanteile)?
Wenn du selber nicht in der Lage bist zu beurteilen ob die dir übertragenen Aufgaben E10 oder E11 sind entsprechend Unterstützung suchen. Betriebsrat, als Gewerkschaftsmitglied dort oder Fachjuristen etc.
Wenn du zum Ergebnis kommst es ist E11 entsprechende Bezahlung einfordern.
Falls es bei euch üblich ist einfach eine Überprüfung der Eingruppierung erbitten.
Du kannst auch einfach mal mit deinem Vorgesetzten und/oder der Personalabteilung sprechen und dabei die alte Ausschreibung erwähnen. Bitte sie dir zu erläutern warum es bei dir die E10 ist.