14.02.2019, 09:35
Hallo zusammen,
ich bin nun seit fast genau zehn Jahren als Sachbearbeiter im Zentrallager/Einkauf einer Kreisklinik tätig. Seit 2017 bin ich nun Teamleitung dieser Abteilung, habe acht Mitarbeiter unter mir, davon einen Auszubildenden. Zu meiner Vorbildung: Ich habe die mittlere Reife, bin gelernter Automobilkaufmann, zertifizierter Automobilverkäufer und habe den AdA-Schein.
Bis zur Übernahme der Leitungsfunktion war ich in der EG6 eingruppiert. Mein Vorgänger war in der "alten" EG9 eingruppiert, was jetzt EG9b wäre. Ob diese Eingruppierung korrekt war ist ebenfalls fraglich.
Ich wurde nun in die EG9a eingruppiert mit dem Hinweis "mehr gibt es ohne Studium oder AL2 sowieso nicht".
Angesichts dessen, dass ich im Vergleich zu meinem Vorgänger keine Vertretung mehr habe und der mir übergeordnete Mitarbeiter in der Verwaltungsebene (ohne Bedeutung für meinen Arbeitsalltag) die EG12 hat sehe ich meine Tätigkeit eher im Bereich der EG10 was auch aus anderen Quellen für Teamleiter zu entnehmen ist.
Der Aussage "mehr als EG9a gibt es eh nicht" stehen zwei Punkte aus dem Tarifvertrag entgegen. Es wird in den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen immer von "Beschäftigte mit Hochschulbildung sowie sonstige Beschäftigte gesprochen. Außerdem besteht für Beschäftigte in Krankenhäusern keine Ausbildungs- & Prüfpflicht.
Für eure Einschätzung dieser Angelegenheit wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Gruß Andreas
ich bin nun seit fast genau zehn Jahren als Sachbearbeiter im Zentrallager/Einkauf einer Kreisklinik tätig. Seit 2017 bin ich nun Teamleitung dieser Abteilung, habe acht Mitarbeiter unter mir, davon einen Auszubildenden. Zu meiner Vorbildung: Ich habe die mittlere Reife, bin gelernter Automobilkaufmann, zertifizierter Automobilverkäufer und habe den AdA-Schein.
Bis zur Übernahme der Leitungsfunktion war ich in der EG6 eingruppiert. Mein Vorgänger war in der "alten" EG9 eingruppiert, was jetzt EG9b wäre. Ob diese Eingruppierung korrekt war ist ebenfalls fraglich.
Ich wurde nun in die EG9a eingruppiert mit dem Hinweis "mehr gibt es ohne Studium oder AL2 sowieso nicht".
Angesichts dessen, dass ich im Vergleich zu meinem Vorgänger keine Vertretung mehr habe und der mir übergeordnete Mitarbeiter in der Verwaltungsebene (ohne Bedeutung für meinen Arbeitsalltag) die EG12 hat sehe ich meine Tätigkeit eher im Bereich der EG10 was auch aus anderen Quellen für Teamleiter zu entnehmen ist.
Der Aussage "mehr als EG9a gibt es eh nicht" stehen zwei Punkte aus dem Tarifvertrag entgegen. Es wird in den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen immer von "Beschäftigte mit Hochschulbildung sowie sonstige Beschäftigte gesprochen. Außerdem besteht für Beschäftigte in Krankenhäusern keine Ausbildungs- & Prüfpflicht.
Für eure Einschätzung dieser Angelegenheit wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Gruß Andreas