Eingruppierung Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Vollstreckung
#1

Hallo, 
wir arbeiten bei einem Zweckverband, der sich mit Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst in der Vollstreckung.
Die Eingruppierung ist E6.
An wen können wir uns wenden, um herauszufinden, ob das so korrekt ist?
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#2

"An wen können wir uns wenden, um herauszufinden, ob das so korrekt ist?"
Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder. Anwälte ihre Mandanten. Ggf. hat der Personalrat hinreichende Kenntnisse um eine Einschätzung zu geben.
Man kann sich auch selber eine Meinung bilden und ggf. schauen ob man in Foren Hilfe findet. Es gibt auch Literatur. Vielleicht hat man Glück in der Behördenbibliothek fündig zu werden. Vielleicht hat die Behörde auch Zugriff auf einschlägige Datenbanken etc. eingekauft.
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