Ich hätte mal eine Frage. Justizfachangestellte haben geklagt und bekommen sofort E 9 a bei 2,5 Jahren Ausbildung. Die Tätigkeiten sind nicht schwer und man muss nicht selbst entscheiden oder abwägen. Meist haben sie den Realschulabschluss.
Verwaltungsfachangestellte lernen 3 Jahre. Der Beruf ist schwieriger und es wird meist die Fachhochschulreife oder das Abitur erwartet.
Dafür bekommt man dann sein ganzes Leben lang E 5. Da passt doch etwas nicht, oder !?!
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Da stimmt wohl gar nichts!
Es stimmt. Alle Justizfachangestellten bekommen rückwirkend E 9 a.
Könnte man klagen, um die gleiche Eingruppierung zu bekommen?
Es wurde gerichtlich festgestellt, dass Tätigkeiten in einer Geschäftsstelle einer Justizbehörde so anspruchsvoll sind, dass die Eingruppierung nach EG 9a angemessen ist. Es geht dabei nicht um den generellen Berufsstand der Justizfachangestellten, sondern um eine ganz konkrete Tätigkeit. Auch in der Justiz richtet sich die Eingruppierung nach den jeweils übertragenen Aufgaben. Wenn Berufsanfänger eine Stelle haben, die EG 9a hergibt, haben sie natürlich Anspruch darauf; das ist aber in der Kommunalverwaltung nicht anders.
Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten ist von Niveau her "gleichwertig", nur halt in einer anderen Branche mit anderen Inhalten. Die Behauptung, als VFA bleibe man lebenslang in EG 5 ist vollkommener Blödsinn. Man bleibt dann in EG 5, wenn man lebenslang einen Arbeitsplatz hat, bei dem man nur die Eingangspost stempelt oder Aktenablagen macht oder Ausweisdokumente aushändigt etc. Wenn man EG 9a will, kann man das (auch als Berufsanfänger) haben; man muss sich halt auf einen entsprechenden Arbeitsplatz bewerben (z. B. Sachbearbeitung Wohngeldstelle, Ausländerbehörde, Standesamt, Kassenleitung...).
Nein. Die Tätigkeiten werden als ein schwieriger Tätigkeitsbereich gewertet. E 9 a für alle.