Hallo, ich bin Sachgebietsleiter im Fachbereich Bau und mit EG 10 eingruppiert. Ich bin Dipl. Ing (FH). Ich bin für 7 Mitarbeiter verantwortlich. Laut Stellenplatzbeschreibung habe ich 60% Leitungstätigkeit, 15% Vorbereitung, Planung und Ausführung von Baumaßnahmen, 10% Städtebauförderung, 10% Vorbereitung und Ausführung von Planungen und 5% sonstiges… ist die Eingruppierung korrekt?
Sofern der TVöD Anwendung findet, ist kein Sachverhalt vorgetragen, welcher gegen eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 spräche.
Ja, TVöD findet Anwendung …. Ich dachte an EG 11? Oder reicht das noch nicht?
Eingruppierung als Ingenieur oder nach welchen Abschnitt der Entgeltordnung?
Wie viele Ingenieure sind unterstellt bzw. was für Personal ist unterstellt?
Keine Eingruppierung als Ingenieur; das unterstellte Personal ist in 9a bis 9c und 10 unterstellt
Eingruppierung nach dem allgemeinen Teil der Entgeltordnung (Verwaltung)? Dann wäre E10 bei Führungsverantwortung nicht plausibel. Die E10 dort hat ein 1/3 Hervorhebungsmerkmal. Ab 50% dann E11. Grundsätzlich liegt für Führungskräfte ein einheitlicher Arbeitsvorgang vor. Deshalb wäre im Verwaltungsbereich E11 oder E9c plausibel.