15.01.2025, 16:19
Hallo Zusammen, ich bin angestellt im TVöD VKA als Hausmeister einer Behindertenschule.
Nebenberuflich bin ich selbständig als Maler / Lackierer; um die Selbständigkeit ausüben zu können, habe ich eine Sondergenehmigung nach Paragraph 7b hwo Handwerksordnung bekommen. Da dieser Beruf meisterpflichtig ist.
Meine Frage: Reicht das alles aus, was ich habe, um als Meister in EG 8 oder sogar 9a eingestuft zu werden?
Lg und Danke
Nebenberuflich bin ich selbständig als Maler / Lackierer; um die Selbständigkeit ausüben zu können, habe ich eine Sondergenehmigung nach Paragraph 7b hwo Handwerksordnung bekommen. Da dieser Beruf meisterpflichtig ist.
Meine Frage: Reicht das alles aus, was ich habe, um als Meister in EG 8 oder sogar 9a eingestuft zu werden?
Lg und Danke