07.02.2022, 17:26
Hallo zusammen,
weiß jemand, auf welchen Paragrafen sich Personalabteilungen beziehen, wenn sie in Stellenausschreibungen schreiben, dass die Eingruppierung, bei nicht gewünschter Qualifikation, eine Stufe niedriger erfolgt?
Beispiel:
Die Ausschreibung richtet sich auch an Personen, die nicht über den geforderten Abschluss verfügen, aber dennoch vollumfänglich die Aufgaben des Arbeitsplatzes wahrnehmen. Die Eingruppierung erfolgt dann in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe.
In unserem Arbeitsrechtsstudium sagte man mir, dass das nicht gesetzeskonform ist.
weiß jemand, auf welchen Paragrafen sich Personalabteilungen beziehen, wenn sie in Stellenausschreibungen schreiben, dass die Eingruppierung, bei nicht gewünschter Qualifikation, eine Stufe niedriger erfolgt?
Beispiel:
Die Ausschreibung richtet sich auch an Personen, die nicht über den geforderten Abschluss verfügen, aber dennoch vollumfänglich die Aufgaben des Arbeitsplatzes wahrnehmen. Die Eingruppierung erfolgt dann in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe.
In unserem Arbeitsrechtsstudium sagte man mir, dass das nicht gesetzeskonform ist.