Eingruppierung im Gesundheitsamt
#1

Hallo, 
ich arbeite seit 2 Jahren im Gesundheitsamt im Sekretariat der Amts- und Gerichtsärztlichen Gutachtenstelle, seit 1 Jahr habe ich mit einer Kollegin zusammen das Vorzimmer der Abteilungsleiterin zusätzlich übernommen. Wir sind neben unseren üblichen Sekretariatsaufgaben (Terminverwaltung, Gutachten, Terminplanung Besprechungen und die Orga, Genehmigungen von Fortbildungsveranstaltungen bei der Ärztekammer usw), machen Laboruntersuchungen (Urin, Hör-:und Sehtests) sind noch in der Impfsprechstunde, machen Beglaubigungen nach dem Schengener Abkommen (auch die Prüfung), sind im zentralen Telefondienst, schreiben Heimbegehungsberichte, machen den Schriftverkehr für Heilpraktikerprüfungen und unerlaubte Heilkunde, sind mit der Eingabe der Leichenschauscheine für die Mortalitätsstatistik betraut, sind Teil der Registratur (Aufträge anlegen, Abschließen usw), sind für die Formularpflege im Fachprogramm zuständig (Änderungen, Neuanlage, Entwürfe) und seit neuestem auch im Digitalisierungsteam. 
Wir sind in E6 eingruppiert. Passt das? Wir sind sehr unsicher, da es doch sehr vielfältig ist und keine "normale" Tätigkeit eines Sekretariats ist. Danke schonmal für Antworten Smile
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#2

M.E. passt das. Es ist zwar vielfältig, aber ohne eigene Entscheidungen zu treffen.
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#3

Verwaltungwirt draufsetzen, dann könnte es bis in E8 möglich sein
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#4

(07.07.2024, 21:23)Gast schrieb:  Verwaltungwirt draufsetzen, dann könnte es bis in E8 möglich sein

und der "Verwaltungwirt", der sich im übrigen "Verwaltungsfachwirt" nennt, bezweckt in diesem Fall was genau?

Man ist grundsätzlich gemäß der dauerhaft übertragenen Tätigkeitsmerkmale und deren Zeitanteile eingruppiert.
Insofern die Aufgaben gleich bleiben, bleibt auch die Entgeltgruppe gleich. Da spielt der Bildungsabschluss keine Rolle.

Wenn ein Masterabschluss in BWL vorliegt, man jedoch lediglich die Post öffnet und im Haus verteilt, ist man ja nicht, nur weil man den Master hat, in EG13 eingruppiert.
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#5

Ich arbeite auch im Gesundheitsamt, habe auch eine Stelle im Sekretariat und ähnliche Aufgaben. Auch ich bekomme EG6, aber ich wechsle innerhalb der Verwaltung und nehme einen Teil der alten Aufgaben mit und bekomme noch die Sachbearbeitung des Masernschutzgesetzes und Digitalisierung. Dafür erhalte ich dann EG9a.
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#6

(09.07.2024, 10:36)Gast schrieb:  
(07.07.2024, 21:23)Gast schrieb:  Verwaltungwirt draufsetzen, dann könnte es bis in E8 möglich sein

und der "Verwaltungwirt", der sich im übrigen "Verwaltungsfachwirt" nennt, bezweckt in diesem Fall was genau?

Man ist grundsätzlich gemäß der dauerhaft übertragenen Tätigkeitsmerkmale und deren Zeitanteile eingruppiert.
Insofern die Aufgaben gleich bleiben, bleibt auch die Entgeltgruppe gleich. Da spielt der Bildungsabschluss keine Rolle.

Wenn ein Masterabschluss in BWL vorliegt, man jedoch lediglich die Post öffnet und im Haus verteilt, ist man ja nicht, nur weil man den Master hat, in EG13 eingruppiert.
Verwaltungswirt = nach A I, Verwaltungsfachwirt = nach AII. Es ist mitnichten falsch.
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