Eingruppierung nach Stellenbewertung
#1

Hallo,

ich habe 2015 Antrag auf Eingruppierung EG10 gestellt. Mein Vorgesetzter hat dann endlich Ende 2016 die Stellenbeschreibung fertig überarbeitet. 4/2017 fand mit einer externen Firma ein Stellenbewertungsgespräch statt. 5/2018 habe ich das Ergebnis mit der Eingruppierung 9 c und eine Stufe zurück ab 01.01.2017 erhalten vorher 9a. Grund für dafür, dass ich nicht nach EG 10 oder 11- Besondere Schwierigkeit und Bedeutung zu 1/3 bzw. 50 % - erhalte ist, dass mein Aufgabengebiet nicht groß ist im tariflichen Sinne und ich keine Grundsatzfragen entscheide. ??? Laut Bewertung erhalte ich keine Vorgaben oder Kontrollen durch meine Vorgesetzen etc.

Frage: 2015 war Antragstellung und es gab noch keine 9a, b und c. Hätte ich daher nicht in EG 10 eingruppiert werden müssen und auch die Bezahlung nicht erst ab 01.01.2017?

Vielen Dank
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#2

Wenn allgemeine Verwaltung dürfte es nach BAT die IVb Fg. 1a gewesen sein. Das war vorher eine "große" E9. Als solches wäre ggf. die Überleitung zum 1.1.2017 in die E9b zu korrigieren und dann nach Antrag Höhergruppierung in die E9c rückwirkend zum 1.1.2017.

Wenn der Arbeitgeber den Antrag als hinreichend zur Unterbrechung der tariflichen Ausschlussfrist ansieht ist halt zu prüfen ob sich was ändert. Dafür kommt es auf die Stufe an. "kleine" oder "große" E9 macht erst in den höheren Stufen einen Unterschied wegen der anderen Stufenlaufzeit und der geringeren Endstufe in der "kleinen" E9. Einen Unterschied macht es ggf. nach 4 Jahren in Stufe 4 und höher.
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