11.02.2022, 15:34
Ich bin Verwaltungsvollzugs- und Verwaltungsvollstreckungsbeamter mit dem Aufgabenbereich Rückführungsvollzug bei der zentralen Ausländerbehörde (Landesaufnahmebehörde Niedersachsen) und gleichzeitig auch mit Vollstreckungen bei den durchzuführenden Rückführungen beauftragt.
D.h. ich stelle auch fest, ob die rückzuführende Person über Vermögen verfügt und bin berechtigt dieses entsprechend zu pfänden.
Ich brauche mal einige Tips, wo ich was nachlesen kann... evtl. ob es in Verbindung mit dem TV-L irgendwelche Ausführungen gibt (tarifvertragliche Vereinbarungen oder Urteile) woraus hervorgeht, dass ich in § 9a TV-L einzugruppieren bin, da ich im Moment in Vorbereitung zu einer Klage beim Arbeitsgericht bin.
Über etwaige Hinweise oder Tips würde ich mich sehr freuen.
D.h. ich stelle auch fest, ob die rückzuführende Person über Vermögen verfügt und bin berechtigt dieses entsprechend zu pfänden.
Ich brauche mal einige Tips, wo ich was nachlesen kann... evtl. ob es in Verbindung mit dem TV-L irgendwelche Ausführungen gibt (tarifvertragliche Vereinbarungen oder Urteile) woraus hervorgeht, dass ich in § 9a TV-L einzugruppieren bin, da ich im Moment in Vorbereitung zu einer Klage beim Arbeitsgericht bin.
Über etwaige Hinweise oder Tips würde ich mich sehr freuen.