Eingruppierung ohne Verwaltungslehrgang 1
#1

Hallo,

Erstmal vielen Dank bereits im voraus.

Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestelle und seit November 2021 bei der Stadt beschäftigt (NRW). Ich bin als Seiteneinstieg über das Corona Case Management eingestellt worden. Hier wurde uns im Mai 2022 mitgeteilt, wir dürften bei der Stadt bleiben, müssten aber den Verwaltungslehrgang 1 innerhalb von 5 Jahren absolvieren. Seit dem 01.01.2023 bin ich bei der selben Stadt angestellt mit Gehalt EG 4 mit Zulage zur 9. 

Jetzt meine Fragen

1. Müsste ich nicht eigentlich mit 3 jähriger Ausbildung und 10 Jahre Berufserfahrung in EG 5 -8 eingruppiert werden mit Zulage zur 9?

2. Müsste mir mein Beruf nicht anerkannt werden als verwaltungsnahe Ausbildung und ich wäre somit befreit vom Verwaltungslehrgang I und würde dann automatisch eine feste Eingruppierung in 9 bekommen?

Vielen Dank vorab für die Antwort

LG
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#2

1. Nur wenn es entsprechende Tätigkeiten gemäß des Ausbildungsberufs wären. Dies wird im Sachverhalt nicht geschildert.
2. Die Pflicht zum Verwaltungslehrgang I würde entfallen, wenn man aufbauend auf E5 Fallgruppe 1 eingruppiert wäre. Dies scheitert an den entsprechenden Tätigkeiten gemäß der Ausbildung die wohl nicht vorliegen. Eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Vorbemerkung zur Entgeltordnung, Nr. 7 Abs. 5 Buchstabe c) scheitert daran, dass hier kein entsprechendes Spezialgebiet vorliegt und die vorhandene Ausbildung keine solche spezielle Ausbildung darstellt.
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