21.06.2023, 21:50
Hallo,
Erstmal vielen Dank bereits im voraus.
Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestelle und seit November 2021 bei der Stadt beschäftigt (NRW). Ich bin als Seiteneinstieg über das Corona Case Management eingestellt worden. Hier wurde uns im Mai 2022 mitgeteilt, wir dürften bei der Stadt bleiben, müssten aber den Verwaltungslehrgang 1 innerhalb von 5 Jahren absolvieren. Seit dem 01.01.2023 bin ich bei der selben Stadt angestellt mit Gehalt EG 4 mit Zulage zur 9.
Jetzt meine Fragen
1. Müsste ich nicht eigentlich mit 3 jähriger Ausbildung und 10 Jahre Berufserfahrung in EG 5 -8 eingruppiert werden mit Zulage zur 9?
2. Müsste mir mein Beruf nicht anerkannt werden als verwaltungsnahe Ausbildung und ich wäre somit befreit vom Verwaltungslehrgang I und würde dann automatisch eine feste Eingruppierung in 9 bekommen?
Vielen Dank vorab für die Antwort
LG
Erstmal vielen Dank bereits im voraus.
Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestelle und seit November 2021 bei der Stadt beschäftigt (NRW). Ich bin als Seiteneinstieg über das Corona Case Management eingestellt worden. Hier wurde uns im Mai 2022 mitgeteilt, wir dürften bei der Stadt bleiben, müssten aber den Verwaltungslehrgang 1 innerhalb von 5 Jahren absolvieren. Seit dem 01.01.2023 bin ich bei der selben Stadt angestellt mit Gehalt EG 4 mit Zulage zur 9.
Jetzt meine Fragen
1. Müsste ich nicht eigentlich mit 3 jähriger Ausbildung und 10 Jahre Berufserfahrung in EG 5 -8 eingruppiert werden mit Zulage zur 9?
2. Müsste mir mein Beruf nicht anerkannt werden als verwaltungsnahe Ausbildung und ich wäre somit befreit vom Verwaltungslehrgang I und würde dann automatisch eine feste Eingruppierung in 9 bekommen?
Vielen Dank vorab für die Antwort
LG