Eingruppierung ohne eine Stellenschreibung /-bewertung
#1

Hallo zusammen,

am 01.01.2021 habe ich meinen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gewechselt und wurde in EG 8 Stufe 3 eingruppiert.

Nach 3 Jahren habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung in EG 9a gestellt. Da habe ich dann auch zum ersten Mal gehört, dass es für meine Stelle gar keine Stellenbeschreibung /-bewertung gibt. Nun ist der ganze Prozess durch: ich habe eine Stellenbeschreibung, meine Stelle wurde bewertet und ich werde in EG 9a höhergruppiert.

Jetzt habe ich mir jedoch die Frage gestellt, warum ich denn damals in EG 8 eingruppiert wurde, denn meine Aufgaben haben sich in all den Jahren nicht geändert.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass mir rückwirkend zum 01.01.2021 die Differenz zu EG 9a bezahlt wird?
Kennt sich da jemand rechtlich mit aus?

Vielen Dank schon mal!
Zitieren
#2

"Habe ich einen Anspruch darauf, dass mir rückwirkend zum 01.01.2021 die Differenz zu EG 9a bezahlt wird?"
Nein. Anspruch besteht erst 6 Monate ab konkreter schriftlicher Geltendmachung der Bezahlung nach E9a. Grundsätzlich reicht dafür ein "Antrag auf Höhergruppierung" nicht aus. Manche Arbeitgeber deuten den Antrag entsprechend um. Dann würde zumindest ab 6 Monate vor dem "Antrag" ein Anspruch auf Nachzahlung bestehen. Rechtlich wohl erst 6 Monate ab jetzt. Wobei man dafür ggf. den Anspruch geltend machen müsste.

Zu beachten ist noch, dass teilweise Gegenstand der nun bewerteten Stellenbeschreibung nicht 1:1 die bisherigen Tätigkeiten sind. Dann wäre es unklar ob vor Übertragung dieser Tätigkeiten schon ein Anspruch auf Bezahlung nach E9a bestand.

Ergänzend noch der Hinweis, dass die Frage der Zahlung entkoppelt von der Stufenlaufzeit ist. Für die Stufenlaufzeit kommt es alleine auf die tatsächlich richtige Eingruppierung an. Die Zahlung/Nachzahlung spielt dafür keine Rolle.
Zitieren
#3

Unter Bezug auf den Tarif lässt sich leider kein kompletter Nachzahlungsanspruch herleiten. Hier kommt die Ausschlussfrist von 6 Monaten gemäß § 37 TVöD zum Tragen und mithin der Zeitpunkt der Geltendmachung. Vielleicht gibt es aber hausinterne Regeln, die die Position verbessern. Hier sollte der Personalrat Bescheid wissen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- In eine höhere Gruppe kommen
- Wann erfolgt eine Höhergruppierung?
- Was ist eine Entgeltgruppe?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst