28.11.2024, 11:36
Hallo zusammen,
am 01.01.2021 habe ich meinen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gewechselt und wurde in EG 8 Stufe 3 eingruppiert.
Nach 3 Jahren habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung in EG 9a gestellt. Da habe ich dann auch zum ersten Mal gehört, dass es für meine Stelle gar keine Stellenbeschreibung /-bewertung gibt. Nun ist der ganze Prozess durch: ich habe eine Stellenbeschreibung, meine Stelle wurde bewertet und ich werde in EG 9a höhergruppiert.
Jetzt habe ich mir jedoch die Frage gestellt, warum ich denn damals in EG 8 eingruppiert wurde, denn meine Aufgaben haben sich in all den Jahren nicht geändert.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass mir rückwirkend zum 01.01.2021 die Differenz zu EG 9a bezahlt wird?
Kennt sich da jemand rechtlich mit aus?
Vielen Dank schon mal!
am 01.01.2021 habe ich meinen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gewechselt und wurde in EG 8 Stufe 3 eingruppiert.
Nach 3 Jahren habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung in EG 9a gestellt. Da habe ich dann auch zum ersten Mal gehört, dass es für meine Stelle gar keine Stellenbeschreibung /-bewertung gibt. Nun ist der ganze Prozess durch: ich habe eine Stellenbeschreibung, meine Stelle wurde bewertet und ich werde in EG 9a höhergruppiert.
Jetzt habe ich mir jedoch die Frage gestellt, warum ich denn damals in EG 8 eingruppiert wurde, denn meine Aufgaben haben sich in all den Jahren nicht geändert.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass mir rückwirkend zum 01.01.2021 die Differenz zu EG 9a bezahlt wird?
Kennt sich da jemand rechtlich mit aus?
Vielen Dank schon mal!