Einguppierung in höhere Gruppe abgelehnt
#1

Hallo,
ich brauche bitte einen Rat:
In meinem Arbeitsvertrag AWO NRW steht: 
Verwaltungsmitarbeiterin für Buchhaltung/Mitgliederverwaltung eingestellt, seit 2015 in ER6, jetzt Stufe 5, also VII.
Antrag auf höhere Gruppierung letztes Jahr gestellt, nun mündlich verneint, schriftliche Begründung angefordert, Tätigkeit in 10 Stunden/Woche im HO.
Keine Tätigkeitsbeschreibung bisher vorhanden, nur Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Einzug der MG Beiträge, Kassenbuchführung, Buchung der Bank u.u.w.
Jetzt: Vorstandswechsel, eine Tätigkeitsbeschreibung soll erfolgen das Überleitung zum TvöD erfolgen soll; nun die Aufforderung der neuen Vorsitzenden: streiche alle Tätigkeiten, die nicht zur Buchhaltung gehören, da nun die Mitgliederverwaltung in das Ehrenamt gegeben werden soll ...
FRAGE nun: darf der AG einfach die im Arbeitsvertrag festgehaltend Aufgabe streichen und nur noch die Buchhaltung ausführen lassen UND dazu sagen: wir müssen schauenwie wir Deine Stunden dann auffüllen , denn es stehen 8 Std. BH und 2 Std. MG bisher bei meiner Auflistung der Tätigkeiten ...
Was passiert jetz? Ich meine die streichen mir die MG Verwaltung damit ich keine 2 Bereiche mehr habe und damit die keine ER8 bekomme ...
Kann mir da bitte jemand helfen oder ist mir nicht mehr zu helfen ? Vielleicht habe ich Unrecht ? Der Betriebsrat hat dem wohl zugestimmt ...
Vielen Dank für Eure Hilfe / Meinungen ...
LG Icon_eek Icon_eek
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#2

Eine Änderung des Arbeitsvertrages kann nur entweder im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter oder durch eine einseitige Änderungskündigung erfolgen. Notfalls sollte hier ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden,
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