Einstellung
#1

Hallo an alle,
folgender Sachverhalt:
Es wurde bei uns eine externe Ausschreibung einer Stelle mit EG 8 durchgeführt. Ein Bewerber soll genommen werden, aber dieser hat nach seiner Aussage EG 8 mit Strukturzulage bei seinem alten Arbeitgeber. Nun möchte man ihm EG9 geben, da er sonst Einbußen hätte. Auch soll die Stufe 6 beibehalten werden. 

In der Ausschreibung war aber nur bis EG8 die Rede.

Was können wir als Personalrat tun? Meiner Meinung nach müsste die Stelle doch neu ausgeschrieben werden, da nun entgegen der EG 8 ja EG9 bezahlt wird. Bei einem Wechsel von einem öffentlichen AG zu einen anderen ist eine Stufenmitnahme zudem nur bis Stufe 4 möglich, oder.

Was denkt ihr ?
Zitieren
#2

Stufe 6 ist möglich. Soll übertariflich nach E9 bezahlt werden oder sollen nun Aufgaben nach E9 übertragen werden?
Zitieren
#3

(11.03.2019, 19:06)Gast schrieb:  Stufe 6 ist möglich. Soll übertariflich nach E9 bezahlt werden oder sollen nun Aufgaben nach E9 übertragen werden?

Nach § 16 TVÖD kann die Stufe übernommen werden. Passt.

Laut unserer Stellenausschreibung handelt es sich um eine EG 8 Stelle. Da es aber nur sehr wenige Bewerber gibt möchte man diesen unbedingt haben und daher im die EG9 ermöglichen.
Das Aufgabengebiet bleibt also gleich.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Einstellung ohne Zustimmung des Personalrates
- Einstellung Zustimmung Unterlagen
- Einstellung einer Führungsperson

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers