Einstellung ohne Zustimmung des Personalrates
#1

Wir sind eine Gemeinde in Hessen und wir haben einige Probleme in unserer Personalratstätigkeit. 
Heute unterschreibt jemand einen Einstellungsvertrag, ohne dass die Gleichstellungsbeauftrage oder der Personalrat der Einstellung zugestimmt haben. Es gab nur eine Absprache zwischen dem Personalamt und der Dienststellenleitung. Der Gemeindevorstand hat der Einstellung einstimmig zugestimmt, weil im Text steht "Der Personalrat hat der Einstellung zugestimmt". 
Vom Prinzip her sind wir ja nicht gegen die Einstellung, aber gegen die Art und Weise wie vorgegangen wurde. 

Hat jemand einen Tipp wie man sich als Personalrat verhalten sollte, ohne gleich das Verhältnis mit der Dienststellenleitung zu schwächen?
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#2

"Hat jemand einen Tipp wie man sich als Personalrat verhalten sollte, ohne gleich das Verhältnis mit der Dienststellenleitung zu schwächen?"

Viel schwächer als das die Dienststelle die Mitbestimmungsrechte des PR ignoriert kann es ja kaum noch werden...
Man sucht das Gespräch und hört sich die Ausrede an. Wenn man an ein Versehen glaubt holt die Dienststelle die Beteiligung nach und alles ist gut. Sonst wird man überlegen müssen in die Konfrontation zu gehen und der Dienststelle deutlich zu machen, dass man es nicht hinnehmen wird so ignoriert zu werden. Soweit die Dienststelle nicht einlenkt muss man eine Klage in Betracht ziehen.
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#3

Die Dienststelle auf §§ 70, 78 BPersVG aufmerksam machen?
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#4

(13.10.2023, 19:55)Axe schrieb:  Die Dienststelle auf §§ 70, 78 BPersVG aufmerksam machen?

Die Dienststelle könnte dann auf § 2 BPersVG aufmerksam machen. Sinnvoller dürfte es sein auf die entsprechenden Landesregelungen hinzuweisen.
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#5

Gemeint war §1
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#6

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ist denn dass BPersVG dem HPVG übergeordnet zu betrachten?

Wir machen das leider noch nicht so lange und uns fehle die Kenntnisse, was das angeht.
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#7

"Ist denn dass BPersVG dem HPVG übergeordnet zu betrachten?"
Nein. Es trifft lediglich im Teil II ein paar Regelungen für die Personalvertretungen in den Bundesländern (einschließlich Kommunen). Für die Fragestellung hier greift einfach das HPVG.
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#8

Wir in NRW hatten das auch einmal. Der Vertrag wurde unterschrieben und ich habe dann die Personalerin darauf hingewiesen, dass noch keine Zustimmung von uns (PR) vorliegt. Es wurde schlicht und einfach vergessen, sowas kommt vor, auch wenn es nicht sein sollte. Sollte es jedoch öfter vorkommen, müsste man ernsthaft über die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" sprechen.

Der Arbeitsvertrag ist ohne Zustimmung des PR unwirksam, die Zustimmung kann aber im Nachgang eingeholt werden - es kann "geheilt" werden.

Schau mal hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...08000.html
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#9

"Der Arbeitsvertrag ist ohne Zustimmung des PR unwirksam,"
Das ist unzutreffend. Der Arbeitsvertrag ist wirksam und der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber daraus Ansprüche. Ggf. kann der Arbeitgeber aber dem Arbeitnehmer wegen der fehlenden Zustimmung PR nicht beschäftigen.
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#10

(17.10.2023, 14:44)Gast schrieb:  "Der Arbeitsvertrag ist ohne Zustimmung des PR unwirksam,"
Das ist unzutreffend. Der Arbeitsvertrag ist wirksam und der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber daraus Ansprüche. Ggf. kann der Arbeitgeber aber dem Arbeitnehmer wegen der fehlenden Zustimmung PR nicht beschäftigen.
So war es gemeint, nur falsch ausgedrückt. Entschuldige!
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