11.03.2019, 17:52
Hallo an alle,
folgender Sachverhalt:
Es wurde bei uns eine externe Ausschreibung einer Stelle mit EG 8 durchgeführt. Ein Bewerber soll genommen werden, aber dieser hat nach seiner Aussage EG 8 mit Strukturzulage bei seinem alten Arbeitgeber. Nun möchte man ihm EG9 geben, da er sonst Einbußen hätte. Auch soll die Stufe 6 beibehalten werden.
In der Ausschreibung war aber nur bis EG8 die Rede.
Was können wir als Personalrat tun? Meiner Meinung nach müsste die Stelle doch neu ausgeschrieben werden, da nun entgegen der EG 8 ja EG9 bezahlt wird. Bei einem Wechsel von einem öffentlichen AG zu einen anderen ist eine Stufenmitnahme zudem nur bis Stufe 4 möglich, oder.
Was denkt ihr ?
folgender Sachverhalt:
Es wurde bei uns eine externe Ausschreibung einer Stelle mit EG 8 durchgeführt. Ein Bewerber soll genommen werden, aber dieser hat nach seiner Aussage EG 8 mit Strukturzulage bei seinem alten Arbeitgeber. Nun möchte man ihm EG9 geben, da er sonst Einbußen hätte. Auch soll die Stufe 6 beibehalten werden.
In der Ausschreibung war aber nur bis EG8 die Rede.
Was können wir als Personalrat tun? Meiner Meinung nach müsste die Stelle doch neu ausgeschrieben werden, da nun entgegen der EG 8 ja EG9 bezahlt wird. Bei einem Wechsel von einem öffentlichen AG zu einen anderen ist eine Stufenmitnahme zudem nur bis Stufe 4 möglich, oder.
Was denkt ihr ?