Hallo,
ich habe es geschafft und ich wurde als Bauingenieur (Master of Engineering) im Bereich Tiefbau in einer kleinen Stadt eingestellt. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich in EG 10 eingruppiert wurde. Jetzt hatte mir ein Kommilitone gesagt, dass ich darauf achten soll, dass ich auch die "Techniker-Zulage" bekomme. Ich fragte im Personalamt nach und die gaben mir keine verständliche Antwort. Irgendwas mit BAT (ich dachte das Ding wäre vom TVÖD abgelöst?).
Ich bin neu eingestellt und habe noch keinen Gehaltsnachweis erhalten und kann deshalb auch nicht nachsehen...
Kann mir jemand erklären, ob ich als Ingenieur einen Anspruch auf Zulage habe?
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Hallo,
der BAT wurde zwar vom TVöD abgelöst aber nicht bei den Eingruppierungsvorschriften.
Bis sich die Herrschaften im Bereich VKA endlich einigen gelten die Eingruppierungsvorschriften des BAT.
Ich sehe bei dir auch einen Anspruch auf Technikerzulage.
Dies ergibt sich aus dem Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte (VKA).
Im § 3 ist die Technikerzulage geregelt. Nach dem haben Angestellte mit technischer Ausbildung der Vergütungsgruppen Vb bis II (also auch deine EG 10) Anspruch auf Technikerzulage in Höhe von 23,01 € monatlich.
Ich würde die Lohnabrechnung mal prüfen und dann ggf. beim Lohnbüro nachfragen ob die Technikerzulage vergessen wurde.
Ansonsten schriftlich beantragen.
Gruß
Roland
Hallo, bin auch im Stadtbauamt als Bauingenieur als Bauamtsleiter eingestellt. Habe das Bauamt unter mir und bin für alle Hochbau und Tiefbaumassnahmen zuständig. Ebenfalls ist mir der Bauhof und die Kläranlage unterstellt. Nachdem ich die fachliche Ausbildung hab und auch die Entsprechenden Tätigkeiten ausführe, habe ich beim Personalbüro nach der Technikerzulage gefragt. Nun sagten Sie mir, dass ich sie nicht bekomme, da ich nicht mehr als 50% Technikertätigkeit mache. Ich bin jedoch der Meinung, dass ich aufgrund meiner Ausbildung zum Dipl. Ing. Fh die Zulage bekommen muss. Es ist doch nicht von der Tätigkeit abhängig. Leider kann ich nicht nachweisen, dass ich mehr als 50% dieser Tätigkeit mache, da keine Stellenbewertung vorliegt. Wie soll ich mich nun verhalten. Von was ist die Technikerzulage nun abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
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Hallo,
da würde ich mal drauf drängen dass eine Stellenbewertung durchgeführt wird.
Bei uns (Gemeinde) ist dieser Posten eine Beamtenstelle im gehobenen Dienst mit A13. Der hat aber die Kläranlage nicht unter sich.
Die Technikerzulage ist noch im BAT geregelt und wenn du sie heuer nicht mehr geltend machst gibt es sie nicht mehr.
Die neue EGO sieht keine Zulagen mehr vor. Die Zulage beträgt nur 23,01 € und fällt bei einer Höhergruppierung ab nächstes Jahr weg.
Deine Dienststelle muss ja deine Eingruppierung bei der Einstellung festgelegt haben. Das muss sie anhand der Anlage 1a zum BAT gemacht haben. Sie müssen dir also sagen können wie deine Eingruppierung nach BAT Richtlinien ist.
Durch die neue Entgeltordnung kann es sein, dass du einen Antrag auf Höhergruppierung stellen kannst. Dazu musst du wissen mit welcher Vergütungsgruppe und Fallgruppe du vom BAT in deine Entgeltgruppe zugeordnet wurdest. Welche Zuschläge du bekommst und in welcher Stufe mit welcher Stufenlaufzeit du bist.
Diese Informationen muss der Arbeitgeber dir geben.
Die neue EGO sieht ja spezielle Eingruppierungen für Techniker und Ingenieure vor.
Die Stelle müsste auf alle Fälle bewertet werden.
Gruß
Roland
Vielen Dank für die Info. Schau mal nach der Stellenbewertung...