Ich wurde als Assistenz Bauverwaltung eingestellt. Ich mache den Sitzungsdienst und koordiniere Termine für die Sachgebietsleitung. Des Weiteren bin ich auch Assistenz der Amtsleitung, für die Amtsleitung koordiniere ich ebenfalls Termine und verwalte das Email Postfach und überwache die Bearbeitung der übertragenen Aufgaben an die Sachgebiete.
Ich wurde in die EG5 Stufe 3 eingestuft. Und bekomme eine Fachkräftezulage zu EG 6. Wurde ich fair eingestuft?
Ja. Entgeltgruppe 5 TVöD passt zu den Tätigkeiten. Und in Stufe 3 wurdest Du sicherlich eingestuft, da Du schon förderliche Berufserfahrung hast.
Die Zahlung der Fachkräftezulage wundert mich etwas, aber das soll nicht Deine Sorge sein.
Hallo, ich bin in einem ähnlichen Tätigkeitsbereich tätig und in EG6/2 eingestuft.
Auch wenn die Entgeltgruppe 5 sicherlich passt, ist eine Höhergruppierung nicht gänzlich auszuschließen. Chefs setzen sich schomal für gute Assistenten persönlich ein.
Ein Trick ist, die Aufgaben etwas umzugestalten und höherwertiger zu bezeichnen. Zum Beispiel: "Assistenz der Sachgebietsleitung und Referentin für Gremien- und Projektmanagement"
"Ich verteile die Aufgaben an die Sachgebiete"
Das beinhaltet auch die Entscheidung über die Zuweisung? Dann käme es darauf an was für Vorprüfungen darin enthalten sind.
Die Menge der Arbeit ist nicht eingruppierungsrelevant. Assistenz der Amtsleitung ist typisch E5 oder auch weniger.
Entscheidend ist erstmal, was für Prüfungen und Erwägungen du vorm Weiterleiten vornimmt. Welche rechtlichen Kenntnisse sind nötig, um z.B. die Fristen zu bestimmen?
Wir haben eine 14-Tage-Frist für die Bearbeitung der eingehenden Emails mit unserer Amtsleitung festgelegt. Und eine Zwischennachricht muss innerhalb von 2 Tagen beim Absender eingehen, dass die Email eingegangen ist.
Natürlich gibt es auch Emails, deren Bearbeitung länger dauert - da bekomme ich eine Mitteilung vom Sachgebiet.
Ich empfinde, dass ich nur die Sichtung der Mails durchführen sollte und auch ggf die Weiterleitung der Emails. Aber diese Rücklaufüberwachung ist meiner Meinung nach eine Leitungsposition Aufgabe.
Anders herum würde ich mich halt freuen, wenn ich für diese Tätigkeit eine höhere Eingruppierung bekommen würde.
Ich wollte hier im Forum raushören, ob ich eventuell Chancen dafür habe.
Terminüberwachung ist z.B. eine ganz normale Aufgabe der Registratur und meist nicht einmal gründliche Fachkenntnis. Wäre für sich genommen ggf. E4.
Bei Leitungskräften, die dies selber machen, schlägt es im Gesamtarbeitsvorgang Leitung nicht durch.