25.07.2020, 14:36
Hallo,
Ich bin Erzieherin in Teilzeit in einer KiTagruppe von 25 Kindern. Nach den Ferien wird meine Gruppe auf Grund von 3 Integrationskindern ( darunter ein mehrfach körperlich und geistig behindertes Kind, ein Autist mit extremen Nahrungsmittelallergien und einem Autistist mit starken Entwicklungsverzögerungen und Seheinschränkungen) auf 20 Kinder reduziert und die Gruppe wird personell aufgestockt auf insgesamt 5 Erzieherinnen.
Meine Frage:
Haben alle Erzieherinnen der integrativen Gruppe einen Ansprich auf eine Einstufung von S8a auf S8b oder nur die Erzieherinnen,die explizit als I- Kraft für die betreffenden Kinder tätig sind??
Schließlich arbeiten alle in dieser Gruppe gemeinsam mit allen Kindern und haben eine Zusatzbelastung die mit der Arbeit in einer "normalen" Gruppe auch trotz Reduzierung nicht vergleichbar ist.
MFG
Ich bin Erzieherin in Teilzeit in einer KiTagruppe von 25 Kindern. Nach den Ferien wird meine Gruppe auf Grund von 3 Integrationskindern ( darunter ein mehrfach körperlich und geistig behindertes Kind, ein Autist mit extremen Nahrungsmittelallergien und einem Autistist mit starken Entwicklungsverzögerungen und Seheinschränkungen) auf 20 Kinder reduziert und die Gruppe wird personell aufgestockt auf insgesamt 5 Erzieherinnen.
Meine Frage:
Haben alle Erzieherinnen der integrativen Gruppe einen Ansprich auf eine Einstufung von S8a auf S8b oder nur die Erzieherinnen,die explizit als I- Kraft für die betreffenden Kinder tätig sind??
Schließlich arbeiten alle in dieser Gruppe gemeinsam mit allen Kindern und haben eine Zusatzbelastung die mit der Arbeit in einer "normalen" Gruppe auch trotz Reduzierung nicht vergleichbar ist.
MFG