haben eltern ein vorrecht auf urlaub in den ferien?
Eltern-Vorrecht auf Urlaub in den Ferien ?
07.12.2012, 08:05
Eltern eines 32jährigen oder 2jährigen sicher nicht. Kommt allso auf das Alter der Kinder an.
07.12.2012, 08:15
Hallo,
ein "verbrieftes" Vorrecht gibt es meiner Meinung nach nicht.
Im Normalfall klappt aber die Absprache im Kollegenbereich. Kommt es hier zu keiner Einigung, sind bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte zu berücksichtigen. Kind im schulpflichtigen Alter ist aber dabei nur ein sozialer Aspekt von vielen möglichen. Was ist z.B. mit der Ehefrau eines Lehrers, der auch nur in den Schulferien Urlaub machen kann...oder die Tochter, die in dem fraglichen Zeitraum die Mutter pflegt, da andere Personen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung stehen.
ein "verbrieftes" Vorrecht gibt es meiner Meinung nach nicht.
Im Normalfall klappt aber die Absprache im Kollegenbereich. Kommt es hier zu keiner Einigung, sind bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte zu berücksichtigen. Kind im schulpflichtigen Alter ist aber dabei nur ein sozialer Aspekt von vielen möglichen. Was ist z.B. mit der Ehefrau eines Lehrers, der auch nur in den Schulferien Urlaub machen kann...oder die Tochter, die in dem fraglichen Zeitraum die Mutter pflegt, da andere Personen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung stehen.
07.12.2012, 10:03
Moin,
für Beschäftigte § 7 Bundesurlaubsgesetz:
also wie hier geschrieben: Sozialauswahl, wobei die Kindererziehung ein Aspekt ist. Für Beamte war ich jetzt zu faul eine Regeleung rauszusuchen...
Grüße
1887
für Beschäftigte § 7 Bundesurlaubsgesetz:
Zitat:(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
also wie hier geschrieben: Sozialauswahl, wobei die Kindererziehung ein Aspekt ist. Für Beamte war ich jetzt zu faul eine Regeleung rauszusuchen...
Grüße
1887
07.12.2012, 10:24
danke für deine mühe! Reicht aus,es geht nur um angestellte nicht beamte

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