Entgeltgruppe E6 oder E8 ?
#1

Hallo zusammen,

ich habe bei den Stadtwerke angefangen mit TV-V Vertrag und wurde im Kundenservice mit Entgeltgruppe E6 eingesetzt und bezahlt.

Mein ausgeübter Beruf ist mit 3 Jähriger Berufsausbildung Bürokaufmann, dies wäre laut TV-V Entgeltgruppe E8.

Ich habe in der Energiewirtschaft 8 Jahre Berufserfahrung und wurde in Stufe 2 Entgeltgruppe E6 eingestellt. 

Ist das korrekt oder steht mir die Entgeltgruppe E8 zu?

Viele Grüße
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#2

"Mein ausgeübter Beruf ist mit 3 Jähriger Berufsausbildung Bürokaufmann, dies wäre laut TV-V Entgeltgruppe E8"
Wo soll sich dies aus dem TV-V ergeben?

E6 ist für die sehr grob beschrieben Tätigkeiten nicht unplausibel.
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#3

Hallo,

Bürokaufmann habe ich ebenfalls gelernt. Bin seit über 8 Jahren nun in der Energiewirtschaft tätig. Laut Stellenbeschreibung wurde ein Kaufmann mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung gesucht.
Eingestuft dafür in E6, die Frage ist, ob dies eigentlich E8 sein müsste?

Viele Grüße
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#4

Ich habe meine Frage selbst im Internet beantwortet bekommen:

Die Eingruppierung

Für die richtige Eingruppierung kommt es in der Regel nicht darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Die Eingruppierung ergibt sich grundsätzlich vielmehr aus der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Um herauszufinden, welche Eingruppierung die richtige ist, muss geprüft werden, welcher Vergütungsgruppe des Tarifvertrages diese Tätigkeit zuzuordnen ist. Der*die Arbeitnehmer*in hat dann einen Anspruch auf Bezahlung nach der auf diese Weise gefundenen Vergütungsgruppe.

Viele Grüße
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#5

(24.02.2025, 20:42)Maik schrieb:  Ich habe meine Frage selbst im Internet beantwortet bekommen:

Die Eingruppierung

Für die richtige Eingruppierung kommt es in der Regel nicht darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Die Eingruppierung ergibt sich grundsätzlich vielmehr aus der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Um herauszufinden, welche Eingruppierung die richtige ist, muss geprüft werden, welcher Vergütungsgruppe des Tarifvertrages diese Tätigkeit zuzuordnen ist. Der*die Arbeitnehmer*in hat dann einen Anspruch auf Bezahlung nach der auf diese Weise gefundenen Vergütungsgruppe.

Viele Grüße

Nur beantwortet es nicht die Frage ob es E6 oder E8 sein muss...
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#6

Hallo,

steht doch da.

Die Eingruppierung ergibt sich grundsätzlich vielmehr aus der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

Das ist E6 für die Tätigkeit für die Ausübung als Sachbearbeiter Kundencenter.

Viele Grüße
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