Hallo. Ich bin gelernter Bürokaufmann und als seit 2022 im städtischen Bauhof tätig. Nach erfolgter Stellenbeschreibung und anschließender Bewertung, durch ein externen Dienstleister, wurde die Entgeltgruppe 5 für meine Stelle zugrundegelegt. Da ich aber keine handwerkliche Ausbildung habe, wurde ich aufgrund dessen in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert. Ist dies so rechtens?
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. In meiner Stellenbeschreibung sind jedoch nur Tätigkeiten aufgeführt, für die ich auch die entsprechende Qualifikation mitbringe. Zum Beispiel habe ich "Baumschnitt" angegeben; bin aber auch im Besitz des nötigen Kettensägescheins. Ich habe keine Tätigkeiten gelistet, zu der ich theoretisch auch nicht befähigt wäre.
"Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen..."
Voraussetzung für die E5 ist im TVöD für handwerkliche Tätigkeiten im allgemeinen Teil der Entgeltordnung:
"Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden."
Hier fehlt es an der entsprechenden Ausbildung. Als solches ist eine Eingruppierung in die E5 nicht möglich.
Eventuell kann der bezirkliche Tarifvertrag zu einem anderen Ergebnis führen.
Vielen Dank für die Informationen zu diesem Thema.