03.04.2015, 11:48
Hallo,
ich habe folgende Frage: Wie kann ein Ersatzmitglied aus dem PR ausgeschlossen werden?
Folgender Fall: Die Kollegin war bis Mai; 14 PR.Mitglied und jetzt ist sie Ersatzmitglied.
Sie meldet sich ständig krank, sagt sie kommt und kommt dann doch nicht. Hält die Personalabteilung auf trapp. Schreibt APPS für die Kollegin als Krankmeldung ohne sich in der Personalabteilung zu melden. Hat zwei Abmahnungen bekommen.
Das macht diese Dame seit mehr als zwei Jahren. Auch die Geheimhaltung ist bei ihr nicht gewährleistet.
Wie kann man dieser Situation herr werden?? Welche Gesetze können hier abhelfen?
Im LPVG BW kann ich so einen Fall nicht finden.
Für die Kollegen ist das ein unzumutbarer Zustand, denn diese müssen ihre Arbeit mit machen und es dient auch nicht dem Betriebsklima.
Bedanke mich für die Antworten im voraus
Gruß Meister
ich habe folgende Frage: Wie kann ein Ersatzmitglied aus dem PR ausgeschlossen werden?
Folgender Fall: Die Kollegin war bis Mai; 14 PR.Mitglied und jetzt ist sie Ersatzmitglied.
Sie meldet sich ständig krank, sagt sie kommt und kommt dann doch nicht. Hält die Personalabteilung auf trapp. Schreibt APPS für die Kollegin als Krankmeldung ohne sich in der Personalabteilung zu melden. Hat zwei Abmahnungen bekommen.
Das macht diese Dame seit mehr als zwei Jahren. Auch die Geheimhaltung ist bei ihr nicht gewährleistet.
Wie kann man dieser Situation herr werden?? Welche Gesetze können hier abhelfen?
Im LPVG BW kann ich so einen Fall nicht finden.
Für die Kollegen ist das ein unzumutbarer Zustand, denn diese müssen ihre Arbeit mit machen und es dient auch nicht dem Betriebsklima.
Bedanke mich für die Antworten im voraus
Gruß Meister