Hallo, habe eine 7 Tage-Woche, wo der Samstag und Sonntag gearbeitet wird und eine 5 Tage-Woche von Montag bis Freitag. Geht es dann gleich in die Spätschicht, steht mir ein Ersatzruhetag zu?
Ich würde sagen ja. Das Arbeitszeitgesetz sagt dazu in € 11 Absatz 3 folgendes:
"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."
Der Ersatzruhetag kann aber auf einen regulären arbeitsfreien Tag fallen. Hier also der Samstag in der zweiten Woche.