Erschwerniszulagen im Vollzugsdienst
#1

Mein Freund soll in Niedersachsen als Vollzugs- und Vollstreckungsbediensteter in der Landesaufnahmebehörde anfangen. Es sollen Personen dem Vollzug (Abschiebung) zugeführt werden. Bei der Tätigkeit wird eine große körperliche Belastung beschrieben, eine gesundheitliche Gefährdung, auch durch Nachtdienste und lange Dienstfahrten, durch möglichen Infektionskontakt und eine Anwendung unmittelbaren Zwangs. Nach Auskunft der Behörde gibt es hier keinerlei Zulagen. Zudem erfolgt die Eingruppierung nach TVL 6 Stufe 1, was sehr gering angesetzt ist meiner Meinung nach. Gibt es hier Erfahrungswerte? Ich kenne zumindest aus Bremen eine Erschwerniszulage im Justizvollzugsdienst sowie eine Schichtzulage. Und wie ist es bei Übernachtungen? Werden da Spesen abgerechnet? Wie berechnet sich da die Arbeitszeit?
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#2

Wo siehst du denn Heraushebungsmerkmale für eine höhere Eingruppierung erfüllt. Man muss natürlich die genaue Tätigkeitsbeschreibung kennen. Aber E6 ist m.E. nicht unplausibel.

Für den Justizvollzugsdienst gibt es eine tarifliche Zulagenregelung. Diese greift hier nicht.

Schichtarbeit liegt wohl nicht vor. Es gibg aber ggf. Zuschläge für Nachtarbeit und ggf. Überstunden.

Bei Dienstreisen werden die nötigen Kosten (Übernachtung etc.) vom Arbeitgeber getragen. Je nach Abwesenheitsdauer gibt es auch Pauschalbeträge für Mehrkosten Verpflegung etc.

Hinsichtlich der Arbeitzeit ist zwischen Arbeit und Reisezeit zu unterscheiden. Reisezeit (soweit nicht auf Anordnung derArbeitgebers selber ein Fahrzeug geführt wird) ist keine Arbeitszeit. Sie wird aber ggf. bis zur normalen Arbeitszeit angerechnet, wenn diese sonst nicht erreicht wird. Spezifische Regelungen der Behörde sind zu beachten. Auch die Übernachtung ist keine Arbeitszeit.
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#3

Danke für die Einschätzung. Es wird eine Woche Tagesdienst und eine Woche Nachtdienst sein, soweit sich in Erfahrung bringen ließ. Dabei wird nachts der Transfer mit den Personen ausgeführt, das ist ja keine "Reisezeit" im eigentlichen Sinne, sondern Arbeitszeit. Dann wäre doch m. E. wenigstens eine Wechselschichtzulage zu zahlen?
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#4

Wie sieht denn die Zeitabdeckung der Schichten aus?

Wechselschicht ist so im TV-L definiert: "sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird."

Das wird vermutlich nicht vorliegen?

Dann ist es nur Schichtarbeit, da gibt es dann diese Zulage: "Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro monatlich."
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#5

Ok danke, ich glaube, da muss er wohl abwarten, wie genau das eingeordnet wird von der Landesbehörde...
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