Erstbeantragung ohne abschließende Bearbeitung
#1

Die erste Beantragung der BH erfolgt in Papierform. Die BH-Stelle bearbeitet den Vorgang und stellt einen Bescheid mit einer Bearbeitungsnummer aus, über die zukünftige Anträge per App zu stellen sind.
Die Bearbeitung ist nach gut 2 Monaten immer noch nicht abschließend erfolgt, so dass weitere Anträge aufgrund fehlender Kundennummer nicht durchgeführt werden können.  
Zwischenzeitlich liegen dem Beamten weitere Rechnungen i.H.v. rd. 5.000,00 € sowie Mahnungen der Ärzte vor.
Der Dienstherr, in Form des Personalamtes verweigert eine Klärung bei der Beihilfestelle und gibt an, dass dies nicht seine Aufgabe sei, sondern die des Beamten. 
Ist dies tatsächlich so oder besteht hier Fürsorgepflicht im Rahmen eines Tätigwerdens des Dienstherrn und ggf. Bewilligung eines zinslosen Vorschusses zwecks Bedienung der Arztrechnungen, sowie einer Verrechnung dieses Vorschusses mit der Beihilfestelle?
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