FHöV NRW - Erfahrungen
#1

Hallo,

ich habe mich für den KVD im Ruhrgebiet beworben und stecke auch noch mitten im Bewerbungsverfahren.

Gehen wir davon aus ich kriege eine Stelle und studiere dann an der FHöV (ich vermute Standort Gelsenkirchen?) ab 01.09. diesen Jahres - finden dann schon Referate o.ä. in dem Zeitraum um die 6. Studienwoche (exkl. Einführungswoche), also Mitte Oktober, statt?

Ich frage deshalb, weil ich für eine ehrenamtliche Mitarbeit in diesem Zeitraum angefragt wurde, die ich u.U. auch nicht unterbrechen könnte (um dann für z.B. ein Referat zur FH zu fahren).
Dann nicht zur FH zu gehen würde ich persönlich schon verschmerzen, allerdings wäre es natürlich super ärgerlich, wenn ich dann für ein Referat oder irgendeine andere "Prüfung" da sein müsste.

Deswegen wäre es super, wenn vielleicht bereits an der FHöV Studierende ihre Erfahrungen hier mit mir teilen würden Smile
Eventuell fragliche Studienmotivation etc lasst dabei ruhig außer Acht - nur weil ich hier nicht darüber schreibe, heißt das nicht, dass ich mir darüber keine Gedanken mache Wink
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#2

Gerne berichtet auch so ganz allgemein von euren Erfahrungen mit der FHöV NRW Smile
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#3

Hallo,
Dir ist aber schon klar, dass die FHöV nicht so ist, wie eine normale Uni, wo man auch mal nicht zu den Vorlesungen gehen kann. Du wirst für das Studium bezahlt und es herrscht Anwesenheitspflicht. Jedenfalls ist es in Köln so und es wird daher in Gelsenkirchen nicht anders sein. Jeden Morgen muss Du quittieren, dass Du anwesend bist. Ich fürchte daher, dass es mit der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht klappen wird bzw. das nur gehen wird, wenn Dein Dienstherr das mitmacht. Von daher solltest Du das erst einmal abklären, bevor Du da zusagst.

Gruß
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#4

(16.03.2016, 11:11)Gast schrieb:  Hallo,
Dir ist aber schon klar, dass die FHöV nicht so ist, wie eine normale Uni, wo man auch mal nicht zu den Vorlesungen gehen kann. Du wirst für das Studium bezahlt und es herrscht Anwesenheitspflicht. Jedenfalls ist es in Köln so und es wird daher in Gelsenkirchen nicht anders sein. Jeden Morgen muss Du quittieren, dass Du anwesend bist. Ich fürchte daher, dass es mit der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht klappen wird bzw. das nur gehen wird, wenn Dein Dienstherr das mitmacht. Von daher solltest Du das erst einmal abklären, bevor Du da zusagst.

Gruß
Ist deine Erfahrung da aktuell? Das wundert mich, denn meines Wissens wurde die (absolute) Anwesenheitspflicht überall abgeschafft und die ganzen FHs für staatlichen Dienst etc. wurden ja vor einigen Jahren auch erst in diesen Status erhoben, demnach müssten sie auch darunter fallen. Außerdem habe ich der Studienordnung entnommen, dass bei Veranstaltungen mit Teilnahmenachweis man zu 80% der tatsächlich stattgefundenen Veranstaltungen anwesend sein muss, das wären bei einer Veranstaltung die Woche bei 16 Wochen Semester 12,8.

Mein Problem ist auch leider, dass ich leider nicht so wirklich eine Stelle oder Telefonnummer für solche Fragen gefunden habe, nur zwei Nummern für den Fachbereich oder wissen die sowas auch?

Und danke für die Info und lieben Gruß Smile
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#5

https://www.fhoev.nrw.de/studium/studier...v-nrw.html

Da steht etwas zur Anwesenheitspflicht.

https://www.fhoev.nrw.de/studium/bachelo...seite.html

Hier würde ich bei kommunaler Verwaltungsdienst bei einer der drei Ansprechpartner auf der rechten Seite einmal nach hören.

Ich bin mir zu 100% sicher, dass Du Anwesenheitspflicht haben wirst. Normalerweise sind die Einstellunsgbehörden sehr streng, was das fehlen bei Präsenzveranstaltungen (wozu die Vorlesungen gehören) angeht.
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#6

Mal eine ganz andere Frage. Du schreibst, dass Du die Abwesenheit schon verschmerzen könntest. Wie willst Du Dir die Grundlagen für das Studium denn aneignen? So einfach ist der Stoff nun auch nicht. Und gerade die Grundlagen sind sehr wichtig insbesondere bzgl. dem Jurabereich.
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#7

https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordn...de.de.html

Drittletzter Absatz:
"Im Gegensatz zu einer Universität herrscht Anwesenheitspflicht und Prüfungen finden zu einem festgelegten Zeitpunkt statt."
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#8

...das duale Studium an der FHSöV NRW ist bezahlte Arbeitszeit!...die Nichtteilnahme an Studienzeiten sind (neben Sonderurlaub etc) nur im Rahmen von Dienstunfähigkeit aufgrund Erkrankung möglich...alles Andere wäre unentschuldigtes Fernbleiben vom "Arbeitsplatz" und würde sanktioniert!... P033
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#9

Danke für eure Antworten Smile
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