Fahrerlaubnisbehörde gibt unterschiedliche Antworten
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Hallo zusammen,

es geht um § 29 Abs. 5 der StVG, hier eine Kommune im Ruhrpott in NRW. Soweit ich weiss, ist das StVG eh Bundesrecht.

Wie kann es sein, dass die Bundesländer die "Fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung" unterschiedlich behandeln?

In einigen Bundesländern erhalten die Menschen (!) bei gleichen Verstößen (hier: über 1,6 Promille) ohne MPU den Führerschein nach Ablauf der 10 jährigen Tilgungsfrist auf Antrag ohne weiteres wieder und andere hier in NRW nicht.

Sind hier Kolleginnen oder Kollegen von Fahrerlaubnisbehörden, die mir weiterhelfen können? Gerne auch per PN.
Gruß,
Steffi *

PS. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Ansonsten, bitte nachhaken.
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