19.04.2011, 17:13
Hallo Ihr Helferlein :-)
Ich befinde mich derzeit im zweiten Ausbildungsjahr zur VFA-K in Bayern. Meine Ausbildung mache ich bei einer kleinen, kreisangehörigen Stadt.
Nun zu meiner Frage. Ich muss im Juni für vier Wochen ins Landratsamt, um zu sehen/zu lernen welche Aufgaben der Landkreis für die kreisangehörigen Gemeinden übernimmt. Dies müssen sehr viele aus meiner Berufschulklasse, welche ebenfalls bei kreisangehörigen Gemeinden beschäftigt sind, ebenfalls.
Diesen Fahrten bedeuten für mich eine größere finanzielle Belastung, da ich 25km mehr fahren muss, als zu meiner eigentlichen Ausbildungsstätte.
Gelten diese vier Wochen als überbetrieblich, wie z.B. die Verwaltungsschule oder zählt die Strecke als "normaler" Arbeitsweg? Also kann ich mir - zumindestens einen Teil - der Fahrtkosten erstatten lassen?
Ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt. Vielleicht ja sogar gleich mit passenden Verweisen auf den TVAöD oder das BBiG?! :-)
Liebe Grüße und Danke schon mal im Voraus! Lila:-)
Ich befinde mich derzeit im zweiten Ausbildungsjahr zur VFA-K in Bayern. Meine Ausbildung mache ich bei einer kleinen, kreisangehörigen Stadt.
Nun zu meiner Frage. Ich muss im Juni für vier Wochen ins Landratsamt, um zu sehen/zu lernen welche Aufgaben der Landkreis für die kreisangehörigen Gemeinden übernimmt. Dies müssen sehr viele aus meiner Berufschulklasse, welche ebenfalls bei kreisangehörigen Gemeinden beschäftigt sind, ebenfalls.
Diesen Fahrten bedeuten für mich eine größere finanzielle Belastung, da ich 25km mehr fahren muss, als zu meiner eigentlichen Ausbildungsstätte.
Gelten diese vier Wochen als überbetrieblich, wie z.B. die Verwaltungsschule oder zählt die Strecke als "normaler" Arbeitsweg? Also kann ich mir - zumindestens einen Teil - der Fahrtkosten erstatten lassen?
Ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt. Vielleicht ja sogar gleich mit passenden Verweisen auf den TVAöD oder das BBiG?! :-)
Liebe Grüße und Danke schon mal im Voraus! Lila:-)