Falschberechnung der Vordienstzeit
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Habe vor einigen Jahren meine Vordienstzeiten bestimmen und gleichzeitig mein vorläufiges Ruhegehalt mit 65 Jahren berechnen lassen. Damals wurde meine Ausbildung als Vordienstzeit von dem Bearbeiter der Pensionsbezüge anerkannt. Mit einer kleinen Rente, die mir aufgrund meiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft zusteht und der berechneten Pension erreiche ich mit 65 Jahren die maximale Höhe meines Ruhegehaltes. In der nun endgültigen Pensionsberechnung durch einen anderen Bearbeiter wird meine Ausbildung nicht mehr anerkannt. Hierbei wird sich auf eine Verordnung bezogen, die während meiner Studienzeit angeblich gültig war. Ich habe dadurch einen Verlust von einigen hundert Euro, weil evtl. der erste Bearbeiter meine Ausbildungszeit falsch bewertet hat. Als Beamter habe ich gelernt, dass ich mich auf die Aussagen eines anderen Beamten verlassen muss (Vertrauensschutz). Stellt diese Falschinformation eine Amtspflichtverletzung, ein Dienstvergehen oder etwas anderes dar und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen?
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