Fehlende dienstliche Beurteilung nach Ablauf der nicht mehr verlängerbaren Probezeit
#1

Sachverhalt:
Nach Ablauf der laufbahnrechtlichen nicht mehr verlängerbaren Probezeit wurde die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ausgesprochen.
Die Gründe wurden ausschließlich auf die fehlende gesundheitliche Eignung gestützt. Keine Feststellung zur fachlichen Befähigung. Ein Widerspruchsverfahren ist noch anhängig.
Eine dienstliche Beurteilung zum Ende der Probezeit wurde nicht erstellt.
Während der Probezeit wurden keine Unterrichtsbesuche gemacht. 
Das Ende der laufbahnrechtl. Probezeit liegt mehr als 11 Monate zurück, das Ende der statusrechtlichen Probezeit mehr als 9 Monate. Grundsätzlich ist die fachliche Befähigung für eine Lebenszeitverbeamtung durch eine dienstliche Beurteilung zum Ende der Probezeit festzustellen, ohne dass hierfür eine Frist benannt wird. Eine dienstliche Beurteilung kann daher auch noch nach Ablauf der Probezeit erstellt werden, allerdings fußend auf den zu beurteilenden Leistungen während der Probezeit.
Andererseits besteht aber auch für den Dienstherrn eine (Fürsorge)Pflicht dahingehend, den zeitlichen Rahmen nicht ohne Gebühr auszudehnen. 
M.W.n. liegt dieser von der Kommentierung  und von verschiedenen VG anerkannte Zeitraum bei 6 Monaten. 
FRAGE:
Sollte -wie im vorl. Fall- die fehlende dienstliche Beurteilung auch nach Ablauf von 6 Monaten nicht vorliegen, lässt sich dann aus der fehlenden negativen Feststellung zur fachlichen Befähigung konkludent im Umkehrschluss eine positive Feststellung ableiten?
Sofern das Widerspruchsverfahren erfolgreich sein sollte, wäre die Beantwortung dieser Frage von erheblichem Belang.
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